Steiermark

Mann (58) muss Chefin fragen, ob er aufs WC gehen darf

Eine Psychologin soll im Stellungshaus Steiermark für Angst und Schrecken sorgen. Neben Beleidigungen stünden auch Demütigungen an der Tagesordnung.

Christian Tomsits
Ein 58-Jähriger soll den ganzen Tag im Büro bleiben müssen, außer für Toilettengänge.
Ein 58-Jähriger soll den ganzen Tag im Büro bleiben müssen, außer für Toilettengänge.
Getty Images/iStockphoto (Symbol)

Mobbing, Schimpftiraden, totale Kontrolle: Die Liste der Vorwürfe gegen eine Psychologin beim österreichischen Bundesheer ist lang – wir berichteten.

"Heute" erfuhr, wie man sich das rigide Regiment der militanten „Frau Magister“ im Stellungshaus Graz vorstellen muss: Nicht nur die Stellungspflichtigen würden von der Psychologin terrorisiert („Sch*** Türken; Kan*ken“) und herumkommandiert, auch ihre Mitarbeiter müssten Einiges erdulden. Ein Arzt kündigte, zwei Untergebene flüchteten in Frühpension.

Frau soll Kollegin als geistig gestört diagnostiziert haben

Eine zweite Psychologin hielt es neben ihr nicht lange aus und beteiligte sich auch an einer der zahlreichen Beschwerden gegen die Frau, die ihr als "Abschiedsgeschenk" wiederum eine geistige Störung diagnostiziert und nach außen gespielt haben soll – seither hat die Frau große Probleme, eine andere Arbeit zu finden.

"Momentan mobbt sie einen ehemaligen Testleiter. Er wurde von ihr ins Büro verbannt und vom Regelbetrieb ausgeschlossen", weiß ein Insider, der selbst jahrelang herumkommandiert und bei jedem Arbeitsschritt kontrolliert wurde und deshalb ins Burnout schlitterte.

Untergebener muss täglich um Klo-Erlaubnis bitten

Sein 58-jähriger Kollege – ein ziviler Bediensteter – bekomme nur drei Aufgaben pro Tag und müsse für jede Pause, die er machen möchte, bei seiner Chefin an die Türe klopfen und um Erlaubnis bitten. "Er muss sich auch abmelden, selbst wenn er nur aufs WC will", heißt es.

Alle Vorwürfe sind dem Bundesheer bekannt, die umfangreiche Verfahren im Fall konnten erst kürzlich abschließen. Über eine etwaige Entlassung der Psychologin kann jedoch nur die übergeordnete Personalabteilung entscheiden, die alle Ermittlungsergebnisse vorliegen hat – aber die Entscheidung steht noch aus. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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