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Mit 4 Kilo Koks erwischt – wurde Pensionist reingelegt?

Ein deutscher Pensionist hat vier Kilogramm Kokain von São Paulo nach Düsseldorf schmuggeln wollen. Dabei ist er am Flughafen Zürich erwischt worden.

Ein 76-jähriger Deutscher wurde mit vier Kilo Kokain am Züricher Flughafen erwischt. (Symbolbild)
Ein 76-jähriger Deutscher wurde mit vier Kilo Kokain am Züricher Flughafen erwischt. (Symbolbild)
PantherMedia / Mykhailo Polenok

Der bis anhin unbescholtene Rentner ist Ende 2011 im Flughafen Zürich bei der Sicherheitskontrolle hängen geblieben. Er war aus Brasilien von São Paulo her in die Schweiz geflogen und wollte weiter nach Düsseldorf. Doch die Grenzbeamten fanden in seinem Rollkoffer und seiner Aktentasche vier Kilogramm Kokaingemisch, das 3,7 Kilogramm reinem Kokain entsprach. Der heute 76-jährige Pensionist aus Rheinland-Pfalz wurde deswegen vom Bezirksgericht Bülach(Schweiz) im letzten August zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten sowie einer zehnjährigen Landesverweisung verurteilt.

Dokumente im Rollkoffer

Dagegen legte der Beschuldigte Berufung ein und stand am Freitag vor dem Obergericht. "Ich habe nicht gewusst, dass im Rollkoffer und in der Aktentasche Drogen sind. Es wurde mir gesagt, es handle sich um Dokumente", sagt er am Prozess. Der geschiedene und kinderlose Mechaniker, der von einer Minimalpension von tausend Euro lebt, gibt sich naiv. Ein arbeitsloser Kumpel namens Jürgen habe ihm von den Transporten erzählt, und er habe ihm vertraut. Sein Kumpel habe solche Kurierflüge auch gemacht, es sei nie etwas passiert. Er kenne Jürgen schon seit rund 30 Jahren. Man treffe sich immer wieder einmal auf ein Bier. "Jürgen hat mir gesagt, dass ich die Dokumente nicht sehen dürfe, weshalb sie im Gepäck eingenäht sind", erzählt der Pensionist dem Gericht.

Er habe in den letzten Jahren insgesamt elf solche Kurierflüge gemacht. Pro Transport habe er 3000 Euro verdient. "Wenn ich gewusst hätte, dass es sich um Drogen handelte, hätte ich das nie gemacht." Er habe als Rentner genügend Zeit gehabt, brauche Geld und habe dabei noch etwas von der Welt gesehen. Ob so viel Naivität antwortet die vorsitzende Richterin nur: "Ich kann Ihnen sagen, dass mich das nicht überzeugt, aber ich nehme es zur Kenntnis."

Flugtickets auf Handy erhalten

Die Gepäckstücke mit den Drogen übergab der Deutsche jeweils in einem Hotel am Zielort einem nicht näher bekannten Mann. Ein gewisser Jimmy Roland habe für ihn die Flugtickets gebucht und sie ihm aufs Handy gemailt. Auch die Hotelreservierung habe Jimmy Roland gemacht. Zielländer waren meistens Holland und Deutschland, einmal auch Dubai und Hongkong.

Die Verteidigerin des Beschuldigten verlangt einen Freispruch nach dem Grundsatz in dubio pro reo sowie eine Entschädigung für die eineinhalbjährige Haft. "Mein Mandant hat fahrlässig gehandelt und sich auf seinen Kumpel Jürgen verlassen." Er hätte nie Drogen nach Dubai geflogen, wo die Todesstrafe darauf stehe. Demgegenüber fordert die Staatsanwältin die Bestätigung des Urteils der Vorinstanz. "Es war ihm bewusst, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit Drogen transportierte." Er habe nach dem Motto "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß" gehandelt. "Hauptsache, das Geld stimmte", so die Staatsanwältin. Bei der Reise nach Dubai habe es sich vermutlich um Schwarzgeld oder Schmuck gehandelt. Dubai sei keine klassische Drogendestination.

"Ich bin gläubiger Christ"

In seinem Schlusswort bittet der Beschuldigte um einen Freispruch: "Ich bin gläubiger Christ und habe meinem Kumpel vertraut. Ich bin bei der letzten Reise arglistig getäuscht worden." Er erwähnt zudem, dass sich seine Partnerin letzte Woche nach zwölf Jahren Beziehung getrennt habe.

Dem Ansinnen auf Freispruch kommt das Obergericht nicht nach. Es verurteilt den Beschuldigten des vorsätzlichen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 50 Monaten. Zudem wird der Deutsche für zehn Jahre des Landes verwiesen. "Der Beschuldigte hat in Kauf genommen, dass er Kokain transportiert", sagt die Richterin. Dass es sich um Dokumente im Gewicht von vier Kilogramm gehandelt haben soll, sei weder überzeugend noch plausibel.

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