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Mann entführt und vergewaltigt Prostituierte

Ein Mann hat eine Sexarbeiterin in der Schweiz entführt, vergewaltigt und dann bewusstlos auf die Straße gelegt. 

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Die Frau wurde auf der Straße gefunden und ins Spital gebracht. (Symbolbild)
Die Frau wurde auf der Straße gefunden und ins Spital gebracht. (Symbolbild)
Frank HOERMANN / dpa Picture Alliance / picturedesk.com

Ein heute 29-jähriger Mann ist vom Kriminalgericht wegen Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen worden.

Sie schlug an die Fensterscheiben und schrie um Hilfe

Zusammen mit einem Kollegen fuhr der damals 23-jährige Mann im Dezember 2015 zum Straßenstrich an der Reusseggstraße in Luzern. Mit einer Sexarbeiterin vor Ort vereinbarte er Geschlechtsverkehr für ihn und seinen Beifahrer auf dem Rücksitz des Autos. Passieren sollte dies beim Verrichtungsplatz des Straßenstrichs. Als die Sexarbeiterin einsteigen wollte, stieß sie der inzwischen ausgestiegene Mann ins Auto. Gemäß Urteil ist klar, dass die Frau "bei der Wegfahrt vom Straßenstrich an die Scheiben schlug und schrie". Per Telefon alarmierte die Sexarbeiterin eine Kollegin, die ihrerseits die Polizei alarmierte. Anhand von Straßenschildern versuchte die Betroffene, den Fahrweg zu beschreiben.

Vergewaltigung und Entführung

Im Gebiet Sagenwald in Buchrain zwang der Mann die Sexarbeiterin zu Oralverkehr, vergewaltigte sie und befahl ihr auch, seinen Beifahrer oral zu befriedigen. Inwiefern sich der Beifahrer strafbar gemacht hat, wird in einem separaten Verfahren beurteilt. Danach fuhren sie zurück, die Betroffene informierte ihre Kollegin per Telefon. Rund 500 Meter vom Straßenstrich entfernt wurde sie bewusstlos aufgefunden und danach ins Spital gebracht.

Zehn Jahre des Landes verwiesen, Schmerzgeld 

Der Verurteilte hat auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen. So ist gemäß Urteil gesichert, dass er 2019 "diverse Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit einer Kokainmenge von insgesamt 2316,8 g beging". Dieses hatte er bezogen, portioniert und "an diverse Abnehmer" verkauft.

Freiheitsentzug

Das Kriminalgericht verurteilt den Mann aus Portugal zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. 746 Tage des bereits erstandenen Freiheitsentzuges werden ihm angerechnet. Zudem wird der Verurteilte für zehn Jahre des Landes verwiesen. Weiter muss er der betroffenen Frau eine Genugtuung und die Verfahrenskosten in der Höhe von rund 45.000 Euro bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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