Ein 57-jähriger Österreicher, der bereits 1995 ausgewandert ist, soll in Innsbruck zwischen dem 01.01.2013 und dem 31.01.2020 widerrechtlich Sozialleistungen im unteren fünfstelligen Eurobereich erschlichen haben. Der Mann täuschte die auszahlende Stelle vorsätzlich über seinen tatsächlichen Aufenthalt und füllte auch Fragebögen falsch aus.
Außerdem soll der Mann im Jahr 2012 durch aktive Täuschungshandlungen gegenüber der Behörde für seine beiden im Ausland geborenen und auch dort wohnhaften Kinder widerrechtlich Familienbeihilfe bezogen haben, berichtet die Polizei Tirol.
Diese Auszahlung wurde nach zwei Monaten eingestellt, da der 57-Jährige nach weiteren Überprüfungen seitens der Behörde seine Angaben revidierte. Der Behörde entstand in diesem Fall ein Schaden im unteren vierstelligen Eurobetrag.