Gänsehaut-Prozess am Montag am Landesgericht St. Pölten: Ein 34-Jähriger soll im Jänner 2016 in Traismauer (St. Pölten-Land) mit seinem schreienden Kind nicht fertig geworden sein. Er soll dem sechs Wochen alten Baby ein Taschentuch in den Mund gesteckt haben. Der Vater rief um Hilfe, eine Freundin der Mutter (war Haare färben) versuchte den Fremdkörper rauszuholen.
Der nach einer halben Stunde herbeigeeilte Notarzt konnte zwar das Taschentuch per Zange aus dem Rachen befreien, doch das Herz des Kindes hatte bereits aufgehört zu schlagen - mehr dazu hier. Dennoch wurde das Kind nach einer Reanimation ins Spital gebracht, durchlief in der Folge mehrere Spitäler und starb schließlich knapp vier Monate nach dem schrecklichen Vorfall, im Mai 2016.
Vor dem Schöffensenat zeigte sich der Angeklagte großteils geständig: Er habe das Kind gewickelt, das Baby habe geschrieen, der Vorfall hatte sich bereits im Jänner 2016 ereignet. Die Eltern haben damals nicht die Wahrheit gesagt, sprachen von Erbrochenem und einem "Taschentuch-Unfall".
Erst als der Angeklagte seine Ex heuer mit einem Messer bedroht haben soll (Verfahren wurde eingestellt, Anm.), rückte die Mutter mit der ganzen Wahrheit heraus. Die Mutter habe damals Haare gefärbt und wollte nicht mit dem Färbemittel zum Kleinkind. Daher habe der 34-Jährige das Wechseln der Windeln übernommen.
Der Verteidiger des ehemaligen Sonderschülers meinte: "Mein Mandant hat sich nichts Böses dabei gedacht und einen schrecklichen Fehler, eine Dummheit begangen". Aufgrund einer Intelligenzminderung habe der 34-Jährige eine niedrigere Stress- und Frustrationstoleranz. Warum er zwei Minuten zugeschaut hätte und nicht gleich Hilfe geholt hätte, wollte der Richter wissen: "Ich wollte es alleine schaffen."
Das Urteil in St. Pölten: Drei Jahre teilbedingte Haft, davon ein Jahr unbedingt. Und er muss eine Psychotherapie machen - das Urteil ist rechtskräftig.