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Mann gekündigt, weil er keine Geburtstagsparty wollte

Kevin bat seine Chefs, seinen Geburtstag nicht zu feiern. Diese taten es trotzdem und kündigten ihn. Nun bekommt er über 400.000 Euro Schadenersatz.

Leo Stempfl
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Wider Willen wurde Kevin am Arbeitsplatz mit einer Feier überrascht. Wegen der auf seine Aversion folgenden Kündigung bekam er nun 450.000 US-Dollar Schadenersatz.
Wider Willen wurde Kevin am Arbeitsplatz mit einer Feier überrascht. Wegen der auf seine Aversion folgenden Kündigung bekam er nun 450.000 US-Dollar Schadenersatz.
Getty Images

Kevin B. will seinen Geburtstag eigentlich möglichst gar nicht feiern. Er hat eine Angststörung, große soziale Events, bei denen er noch dazu im Mittelpunkt stehen muss, können teils heftige Panikattacken auslösen. An seiner Arbeitsstelle sollte deswegen möglichst niemand davon erfahren. Nun weiß aber das ganze Land, dass er am 7. August Geburtstag hat.

Seinen Arbeitgeber, ein Medizinlabor in Kentucky, bat er deswegen extra mehrere Tage im Voraus, seinen Geburtstag in Rücksicht auf seine Angststörung nicht zu feiern. Das geht aus den Gerichtsunterlagen zum sogenannten "Geburtstags-Prozess" hervor, über den unter anderem "Spiegel Online" berichtet.

Flucht ins Auto

Demnach überraschten seine Kollegen Kevin am 7. August mit einer waschechten Party, die erwartungsgemäß eine Panikattacke auslöste. Er flüchtete in sein Auto und verbrachte dort die Mittagspause. Aufgebracht schrieb er seinen Vorgesetzten eine Mail, wieso sie sich über seinen Wunsch hinweggesetzt hätten.

Am nächsten Tag wurde Kevin zum Mitarbeitergespräch beordert, erwartet wurde eine umfassende Entschuldigung. Stattdessen warfen sie ihm an den Kopf, sich am Vortag wie ein "kleines Mädchen" verhalten zu haben und seinen Kollegen die "Freude gestohlen" zu haben. Eine neuerliche Panikattacke war die Folge, im Anschluss wurde er nach Hause geschickt.

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    <strong>Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP): </strong>"Heute" ist für viele Menschen die erste und schnellste Informationsquelle auf dem Weg zur Arbeit mit den Öffis. Der kurze und prägnante – manchmal auch zugespitzte – Überblick über die wichtigsten Ereignisse ist zum Erfolgskonzept geworden. Auch die Kombination zwischen einer kompakten Print-Ausgabe und immer aktuellen Online-'Breaking News' ist inzwischen Messlatte für erfolgreichen und leserfreundlichen Journalismus. Herzliche Gratulation zum 15-jährigen Bestehen, wir freuen uns auf die nächsten 15 Jahre."
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    Sabine Hertel

    Kündigung und Prozess

    Wenige Tage später flatterte die Kündigung in den Briefkasten, als Grund wurde die Reaktion auf seine Party genannt. Kevin klagte dagegen und bekam nun vor einem Geschworenengericht 450.000 US-Dollar (rund 416.000 Euro) Schadenersatz zugesprochen. Davon entfallen 150.000 Dollar auf seinen Verdienstentgang sowie 300.000 weitere für den erlittenen Schmerz.

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sein Arbeitgeber kündigte an, zu berufen. Kevin hätte sich gewalttätig verhalten und stelle eine Gefahr am Arbeitsplatz dar. Die Vorgesetzten hätten zudem einfach vergessen, dass er seinen Geburtstag nicht gefeiert haben wollte.

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