Luzern

Mann nahm Terrier Maulkorb ab – dann ging das Drama los

Ein Staffordshire Terrier griff einen Zwergdackel an und verletzte ihn. Zwei Personen wurden verurteilt.
20 Minuten
21.03.2024, 22:15
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Als ein Mann den Hund seiner Bekannten ausführen wollte, eskalierte der Spaziergang und forderte zwei Verletzte. Nun wurden sowohl der 32-Jährige als auch die Besitzerin per Strafbefehl verurteilt.

Der Beschuldigte war am 22. Juni 2023 mit einem Staffordshire Terrier unterwegs und entfernte ihm den Maulkorb, den er eigentlich immer tragen musste. Zudem sicherte er die Leine nicht genügend, sodass sich der Hund losreißen konnte und einen Zwergdackel attackierte.

Hund und Halterin angegriffen

Er schnappte den kleineren Hund auf der Höhe des Nackens und der linken Flanke und verbiss sich dort. Um ihr Tier zu beschützen, wollte die Halterin den Dackel auf die Arme nehmen und ihn von den Bissen des Staffordshire Terriers lösen.

Dieser ließ tatsächlich von der Hündin ab, biss nun jedoch die Frau in beide Hände und Arme. Sie musste ärztlich versorgt und mit Antibiotika behandelt werden.

Verurteilter hätte Verletzungen vermeiden können

Obwohl der Mann, der mit dem Staffordshire Terrier unterwegs war, versuchte, dazwischen zu gehen, wurde er verurteilt. Grund: Der 32-Jährige wusste, dass er dem Tier den Maulkorb nicht hätte abnehmen dürfen. Der Maulkorb war nämlich vom Veterinärdienst des Kantons Luzern angeordnet worden. Außerdem war dem Mann bewusst, dass der Staffordshire Terrier keine anderen Hunde mag und insbesondere kleine Hunde seinen Jagdinstinkt wecken. Wie dem Strafbefehl zu entnehmen ist, der "20 Minuten" vorliegt, hätte der Luzerner die verursachten Verletzungen vermeiden können.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat den Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung und ungenügenden Beaufsichtigens eines Hundes zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Tagen verurteilt. Dazu kommen eine Strafe von 200 Franken (205 Euro) und die Verfahrenskosten von 520 Franken (533 Euro), die der Beschuldigte ebenfalls selber tragen muss.

Auch Halterin muss blechen

Doch nicht nur er, auch die Besitzerin des angreifenden Tieres wurde per Strafbefehl verurteilt. Die 36-Jährige hatte vom Veterinärdienst die Verfügung erhalten, dass ihr Hund nur durch speziell instruierte und geeignete Drittpersonen betreut werden durfte. Aufgrund des Vorfalles mit dem Dackel und dessen Halterin wurde die Luzernerin wegen Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen zu einer Strafe von 200 Franken verurteilt. Die Gebühren der Luzerner Staatsanwaltschaft muss sie bezahlen. Diese belaufen sich auf 320 Franken (328 Euro).

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