Der betreffende Klein-LKW konnte durch die Polizeistreife auf einem nahegelegenen Parkplatz kurz darauf wahrgenommen werden.
Der 30-jährige Fahrzeuglenker war am Fahrersitz eingeschlafen und zeigte Anzeichen für eine Beeinträchtigung durch Suchtmittel.
Eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Fahrtauglichkeit verweigerte der 30-Jährige, es konnte bei ihm jedoch eine geringe Menge Heroin sichergestellt werden.
Des Weiteren konnte er keinen gültigen Führerschein vorweisen. Das Fahrzeug wurde von der Zulassungsbesitzerin abgeholt, welche den Fahrzeuglenker zwar kannte, ihm aber keine Erlaubnis für die Inbetriebnahme des Fahrzeuges gegeben hatte.
Der 30-Jährige wird wegen des Verdachts auf unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen und strafbaren Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.
Zudem folgen verwaltungsstrafrechtliche Anzeigen wegen des Verdachts auf das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Suchtmittel beeinträchtigen Zustand und aufgrund der fehlenden Lenkberechtigung.