Oberösterreich

Mann schlitzt Ex der Freundin Nase auf – 4 Jahre Haft

Ein 29-Jähriger schlitzte am 4. Mai in Linz dem Ex seiner Freundin die Nase auf. Am Mittwoch stand er deswegen vor Gericht.

Der 29-Jährige wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.
Der 29-Jährige wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.
Johanna Schlosser / picturedesk.com

Passiert ist die Tat am 4. Mai in einer Trafik in Linz-Auwiesen. Der Angeklagte betrat mit seiner Freundin und deren kleinen Tochter die Trafik. Wie der Zufall es wollte: Auch der Ex-Freund (31) der jungen Frau kaufte gerade in dem Geschäft ein.

Dort soll der 31-Jährige den 29-jährigen Georgier provoziert und seiner Ex-Freundin an den Hintern gefasst haben. Das ließ sich der mutmaßliche Täter nicht gefallen und zog seinen Kontrahenten weg. Letzterer schlug ihm dann ins Gesicht.

Daraufhin dürften bei dem Angeklagten die Sicherungen durchgebrannt sein. Er trat und schlug auf den 31-Jährigen ein. Dieser ergriff schließlich die Flucht. Der Georgier zog ein Messer und verfolgte ihn bis zu einem nahe gelegenen Park.

Dort eskalierte der Streit. Der mutmaßliche Täter stach seinem Opfer mit einem Klappmesser ins Gesicht, brach ihm dabei das Nasenbein und schlitzte die Nase von der Nasenwurzel bis zum Nasenflügel auf. Das Messer entsorgte er später in einer Wiese. Viel Spielraum zum Leugnen blieb dem Georgier nicht. Die Tat wurde von einer Videokamera der Trafik erfasst.

Hintergrund: Die Freundin des mutmaßlichen Täters war mit ihrem Ex zehn Jahre zusammen und hat sechs Kinder mit ihm. Die Beziehung sei von Gewalt geprägt gewesen, so der Richter bei dem Prozess. Deshalb gab es ein Annäherungsverbot.

Der 31-Jährige sitzt im Moment selbst in Untersuchungshaft. Im Vorfeld soll er den mutmaßlichen Täter über Facebook immer wieder beschimpft haben.

Anklage wegen absichtlich schwerer Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft warf dem Georgier absichtlich schwere Körperverletzung vor. Er soll die Tat mit der Absicht begangen haben, seinen Kontrahenten zu verletzen. Der 29-Jährige zeigte sich geständig.

"Ich kenne den Typen nicht wirklich. Er hat mir aber schon viele Facebook-Nachrichten geschrieben und mich wüst beschimpft", so der Angeklagte.

Der Verteidiger gab zu bedenken, dass sein Klient zuvor massiv vom Ex seiner Freundin provoziert wurde und forderte ein mildes Urteil. Der Richter verurteilte ihn schließlich zu vier Jahren unbedingter Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bereits fünf Mal einschlägig vorbestraft

Der Georgier ist bei der Polizei kein Unbekannter. Er hat fünf einschlägige Vorstrafen und saß bereits zuvor einige Haftstrafen ab. Sein Lebensmittelpunkt ist aber in Belgien. Dort ist er unbescholten und soll als Hilfsarbeiter gearbeitet haben. In Österreich war er zum Zeitpunkt der Tat nur, weil er seine Freundin besuchen wollte.

Mildernd wertete der Richter, dass der Georgier geständig war und dass er zuvor von seinem Kontrahenten absichtlich provoziert wurde. Erschwerend kam hinzu, dass der Angeklagte schon mehrfach vorbestraft ist und er die Tat vor den Augen der kleinen Tochter seiner Freundin verübte.

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