Niederösterreich

Mann will Frau mit "dreckiger Zunge" beim Beten töten

Ein 63-Jähriger hatte versucht, seine Frau beim Beten von hinten zu töten. Motiv: Sie betete unter Alkoholeinfluss, laut ihm mit "dreckiger Zunge".

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Mordversuch: der Angeklagte vor Gericht
Mordversuch: der Angeklagte vor Gericht
Sascha Trimmel

Mordprozess am Donnerstag am Landesgericht Korneuburg: Ein Pakistani (63) soll laut Anklage im Spätsommer in Kierling (Bezirk Tulln) versucht haben, seine Frau zu töten. Die Tatwaffen: ein Messer und eine Gehhilfe.

Klinge brach ab

Der 63-Jährige soll die 65-Jährige, die gerade betete, von hinten mit dem Messer attackiert haben. Der erste Stich ging rund zehn Zentimeter in den Rücken des Opfers, der zweite Hieb rund fünf Zentimeter tief, dann stach er der 65-Jährigen in den Kopf, dabei brach die Klinge ab.

Frau in Lebensgefahr

Nachbarn alarmierten schließlich die Rettung und Polizei ("Heute" berichtete), die Frau wurde mit dem Christophorus 2 ins Spital geflogen und rang mit dem Tod, er wurde festgenommen.

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    Tatort
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    Lenger

    Beim Mordprozess am Donnerstag musste die verängstigte Frau in den Zeugenstand vorgeführt werden - sie hatte aus Angst vor ihrem Mann nicht kommen wollen. 

    Alkohol im Koran verboten

    Der Angeklagte, der vor der Tat oft in die Heimat geflogen war, um sich gegen diverse Krankheiten behandeln zu lassen, erschien im Rollstuhl: "Ich habe mich geärgert, weil sie mit schmutziger Zunge gebetet hat. Im Koran ist Alkohol nicht erlaubt", meinte der 63-Jährige, der seit 1990 in Österreich lebt, vor Gericht via Dolmetscher. Überhaupt habe er sich von seiner Familie vernachlässigt gefühlt. Der von Gerald Perl vertretene Mann zeigte sich beim Prozess geständig.

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      Mordversuch: Der Angeklagte
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      Sascha Trimmel

      Das Urteil am Donnerstagabend: zwölf Jahre Haft wegen versuchten Mordes. Mildernd war der bis dato ordentliche Lebenswandel und das Geständnis des 63-Jährigen. Erschwerend waren jedoch die Tatbegehung gegenüber der Ehefrau sowie die Verwendung einer Waffe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.