Österreich

Haftstrafe nach Hitler-Gruß bei Gottesdienst

Heute Redaktion
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Am Urfahranermarkt soll der Beschuldigte "Sieg Heil" gerufen und den Hitler-Gruß gezeigt haben.
Am Urfahranermarkt soll der Beschuldigte "Sieg Heil" gerufen und den Hitler-Gruß gezeigt haben.
Bild: picturedesk.com

Während eines Gottesdienstes auf dem Urfahraner Markt soll ein Linzer (35) den Hitler-Gruß gezeigt und Gläubige bedroht haben. Nun wurde er zu 16 Monaten Haft verurteilt.

Der Beschuldigte (35) hätte sich schon vergangenen Juni vor dem Linzer Landesgericht verantworten müssen. Allerdings war er da nicht im Gerichtssaal erschienen.

Am Donnerstag war es aber soweit, musste sich der Linzer, der schon ein langes Vorstrafenregister hat, vor dem Richter stellen.

Wie schon berichtet, soll der Mann während eines ökumenischen Gottesdienstes am Urfahraner Markt im Oktober letzten Jahres "Sieg Heil" geschrien und den Hitler-Gruß gezeigt haben.

Danach habe er dann auch noch die rund 30 Messebesucher fotografiert, einen Mann beschimpft sowie mit den Worten „I hau' di um" bedroht. Der Angeklagte entschuldigte sich und schob den Vorfall auf sein Alkoholproblem.

Fast eine Flasche Vodka intus

Vor Gericht sagte der 35-Jährige, er könne sich nicht mehr so genau erinnern. Er habe an dem besagten Vormittag nämlich eine knappe Flasche Vodka intus gehabt.

Die Zeugen tauchten zwar großteils vor Gericht nicht auf, hatten aber schon bei der Polizei die Situation geschildert.

Der Angeklagte beteuerte, er habe nichts mit Nazi-Gedankengut zu tun. Der Verteidiger wies auf die problematische Kindheit seines Mandanten hin. Er habe schon mit 16 Jahren zu trinken begonnen und sei auf die schiefe Bahn geraten.

Schon neun Vorstrafen

Neun Vorstrafen hat der Beschuldigte schon angehäuft. Neun Jahre saß er wegen schweren Raubs im Gefängnis. Dort habe er auch die Matura und zwei Lehrabschlüsse gemacht.

Er habe nach seiner Entlassung rasch Arbeit gefunden. Der Beschuldigte sei aber aufgrund seiner Vorgeschichte nie fix übernommen worden. Deswegen habe er wieder zu trinken begonnen.

Der Geschworenensenat verurteilte den 35-Jährigen schließlich zu 16 Monaten Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab (nicht rechtskräftig).

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