Politik

Margit Kraker wird neue Rechnungshof-Präsidentin

Heute Redaktion
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Bild: LRH Stmk/Fischer

Margit Kraker, Direktorin des steirischen Landesrechnungshofs, wird auf Vorschlag der Koalitionsparteien Josef Moser als Chefin des Rechnungshofes nachfolgen.

Die 55-jährige Direktorin des steirischen Landesrechnungshofs wurde am Donnerstag im Hauptausschuss vorgeschlagen. SP-Kandidat Gerhard Steger hatte im ersten Wahlgang um eine Stimme die erforderliche Mehrheit verpasst, worauf die Sozialdemokraten im zweiten für die Kandidatin der VP stimmten.

Mitte Juni wird Kraker vom Plenum des Nationalrats formal gewählt, de facto ist die Entscheidung im 28-köpfigen Hauptausschuss gefallen. 

Das ist Margit Kraker

Margit Kraker, Jahrgang 1960, ist seit Juli 2013 Leiterin des steirischen Landesrechnungshofs und seit 2014 stellvertretendes Mitglied des Präsidiums der Europäischen Organisation der regionalen externen Finanzkontrolle (EURORAI).

Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften und der Gerichtspraxis am Oberlandesgericht Graz startete die gebürtige Steirerin ihre Karriere als Assistentin am Institut für Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre der Universität Graz, war Klubsekretärin im ÖVP-Klub des Parlaments, Leiterin des ÖVP-Landtagsklubsekretariats und dann Leiterin des Regierungsbüros von Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer. Schließlich avancierte sie zur Stellvertreterin des Landesamtsdirektors, bevor sie zur Landesrechnungshofdirektorin gewählt wurde.

Rechnungshof "Impulsgeber zur Verwaltungsreform"

Am Mittwoch stellte sich die Chefin des steirischen Landesrechnungshofs als fünfte Kandidatin dem Hearing. Dabei gehe es nicht nur um notwendige Reformen und um den technologischen Wandel, neue Herausforderungen stellten sich auch durch den Klimawandel, die Migration, die demographische Entwicklung und die Globalisierung, so Kraker. Sie sieht den Rechnungshof als Impulsgeber zur Verwaltungsreform, hält es aber für eine Verpflichtung, die Empfehlungen und Handlungsanleitungen klar und verständlich zu formulieren, wobei der Praxistransfer im Vordergrund zu stehen habe.

Die einzelnen Berichte könnten ihrer Meinung nach kompakter abgefasst werden. Nicht jede Empfehlung habe die gleichen Auswirkungen, sagte sie, der Rechnungshof müsse auch differenzieren können. Die Mitarbeiter verfügten über hohes Wissen und Qualifikation und könnten somit einen Blick von außen auf das System legen und Fakten zur Veränderung liefern.

Reformausschuss im Nationalrat

Kraker ließ im Hearing auch mit ihrem Vorschlag aufhorchen, einen Reformausschuss im Nationalrat einzusetzen und in dessen Rahmen den Rechnungshof als Partner beizuziehen. Im Hinblick auf die immer wieder kritisierten Doppelgleisigkeiten bei Bund und Ländern meinte sie, Österreich benötige eine Bereinigung der Strukturen, die Sache sei aber von den BürgerInnen her zu bedenken. Man könnte ja gesamtstaatliche Ziele vereinbaren. Förderungen seien berechtigt, wenn sie Zielen dienen, der Staat könne aber nicht als Sponsor auftreten. Die aktuelle Transparenzdatenbank sei de facto eine Leistungsdatenbank, weshalb man sich diese nochmals genau anschauen müsse.

Neuausrichtung der Prüflandschaft

Die Chefin des steirischen Landesrechnungshofs warf insofern einen kritischen Blick auf die unterschiedlichen Prüfinstitutionen, als sie meinte, hier könnte man Synergien besser nutzen und Doppelgleisigkeiten vermeiden. In diesem Sinne plädierte sie für eine Neuausrichtung der Prüflandschaft mit dem Ziel, diese neu zu orientieren und eine Kultur der Zusammenarbeit zu schaffen. Dabei gelte es, die Kontrollarbeit der unterschiedlichen Institutionen hinsichtlich der Prüfschwerpunkte besser abzustimmen, um Mehrfachprüfungen zu vermeiden. So könnten etwa die Landesrechnungshöfe und der Bundesrechnungshof einen gemeinsamen Prüfplan erstellen. Dazu sollte jährlich eine Konferenz der Rechnungshöfe einberufen werden, bei der es zudem um die Sicherung gemeinsamer Standards geht, die Kraker ebenso am Herzen liegen. Sie schlägt daher eine einheitliche Prüferausbildungen für alle Kontrolleinrichtungen vor.

Kraker sprach sich ferner für eine bundesweite Harmonisierung der Prüfkompetenzen aus. So habe der Bundesrechnungshof beispielweise ein niedrigeres Kontrollniveau als die Landesrechnungshöfe, die Unternehmen mit einer öffentlichen Beteiligung von bereits 25 Prozent prüfen können. Dem Bundesrechnungshof steht die diesbezügliche Prüfkompetenz erst bei einer Beteiligung von 50 Prozent zu. Als einen wichtigen Prüfbereich bezeichnete Kraker die Gemeinden und trat für eine flächendeckende Prüfung dieser Gebietskörperschaften ein. Die Gemeinden könnten dabei viel lernen, Verbesserungspotential sei vorhanden, merkte sie an. Kraker kann sich durchaus auch Sanktionen bei Falschauskünften vorstellen.

Was die Kommunikation nach außen betrifft, sieht Kraker ebenfalls noch Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere im Online-Auftritt. Ihr zufolge könnten die Online-Berichte benutzerfreundlicher gestaltet werden. Für sie ist auch die Medienarbeit ein wichtiges Druckmittel zur Umsetzung von Reformen. Generell aber habe der Rechnungshof die Kraft der Argumentation, sagte sie.

Kritik wegen ÖVP-Nähe

Den skeptischen Anfragen hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit und Überparteilichkeit - Kraker war lange Zeit in ÖVP-nahen Bereichen tätig - unterstrich sie ihre Äquidistanz. Als Direktorin des steirischen Landesrechnungshofes pflege sie den Kontakt zu allen Fraktionen im Landtag gleichermaßen, sie lasse allen die gleichen Informationen zukommen. In ihrer beruflichen Karriere habe sie viele Bereiche kennengelernt und sie sei immer an der Sache interessiert gewesen. In diesem Zusammenhang betonte sie auch, dass sie die Rechnungshofkritik zu Schladming für berechtigt hält.

Sie kenne die unterschiedlichen Gebietskörperschaften, sei eng mit dem Parlament verbunden, verfüge über Erfahrungen im Bund, im Land und in der Kontrolle und habe klare Vorstellungen für Veränderungen, umschrieb sie schließlich ihre Motivation für die Kandidatur zur Rechnungshofpräsidentin.