Politik

Kunasek schafft beim Heer Binnen-I ab, das es nie gab

Verteidigungsminister Mario Kunsaek (FPÖ) will kein Binnen-I mehr beim Bundesheer. Das gab es aber nie, sagt die Ex-Frauenbeauftragte.

Heute Redaktion
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"Feministische Sprachvorgaben zerstören die gewachsene Struktur unserer Muttersprache bis hin zur Unlesbarkeit und Unverständlichkeit", sagte Verteidigungsminister Mario Kunsaek (FPÖ) zur "Krone". Das Binnen-I wird verbannt, konkret "sämtliche Formulierungen beim Bundesheer, die den Sprachfluss unnötig beeinträchtigen".

Irmtraut Karlsson, von Juni 2016 bis Jänner 2018 Frauenbeauftragte beim Bundesheer, erzählt gegenüber dem "Standard", dass es eine Verordnung dazu nie gegeben haben soll: "Gemäß meiner Recherchen hat es bisher nie eine Order beim Bundesheer gegeben, die die Verwendung des Binnen-I vorgesehen hat."

Wie der "Standard" berichtet, soll schon im Jahr 2001, als der geschlechtergerechte Sprachgebrauch "in Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Formularen usw." beschlossen wurde, unter dem damaligen Verteidigungsminister Herbert Scheibner (FPÖ) die Verwendung des Binnen-I "von oben" als "inadäquat" qualifiziert worden sein.

Kunaseks Durchführungsbestimmung im Wortlaut:

Geschlechtergerechter Sprachgebrauch; Durchführungsbestimmungen im BMLV;

Neufassung

Auf Grund des Ministerratsbeschlusses vom 2. Mai 2001 betreffend die geschlechtergerechten Formulierungen in Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Formularen usw. wurden mit o.a Bezug 1 (berichtigt mit Bezug 2) Durchführungsbestimmungen für das BMLV erlassen.

In Abänderung dieser Durchführungsbestimmungen wird hinsichtlich der geschlechtergerechten Formulierungen in Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Formularen usw. für den gesamten Ressortbereich des BMLV angeordnet:

Amtliche Schriftstücke sind im Sinne des Art. 8 Abs. 1 B-VG nach den orthographischen Regeln der Amtssprache zu verfassen; dabei ist im Speziellen dem Grundgedanken einer möglichst leichten Lesbarkeit Rechnung zu tragen. Zur sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter sind in erster Linie geschlechtsneutrale Bezeichnungen (zB "die Studierenden" oder wie im Heeresgebührengesetz 2001 – "die Anspruchsberechtigten") vorzusehen.

In all jenen Fällen, in denen eine formelle sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter im Wege einer durchgehenden Verwendung geschlechtsneutraler Wendungen und Begriffe insbesondere aus sprachlichen oder vorschriftsökonomischen Gründen nicht in Betracht kommt (zB im Bereich des Vorschriftenwesens), so ist die Formalregelung mit dem Satz, "Die in dieser Rechtsvorschrift verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen", anzuwenden. In weiterer Folge ist ausschließlich das generische Maskulin zu verwenden.

Besonders wird darauf hingewiesen, dass das große I im Wortinneren (zB "StudentInnen") oder eine abgekürzte Nennung beider Geschlechter (zB "der/die Studierende") jedenfalls nicht anzuwenden sind!

Die oben unter Bezug 1 und 2 angeführten Erlässe werden mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.


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