Die umstrittenen LSA-Tabletten, die in Automatenshops in Wien erhältlich waren, sind vorerst Geschichte. Das Wiener Marktamt unter Leitung von Andreas Kutheil veranlasste, dass alle entsprechenden Produkte aus den Automaten entfernt werden müssen. Grund für die Maßnahme: LSA wird als "nicht für den Verzehr geeignet" eingestuft und darf somit nicht länger verkauft werden. In einem der Shops wurden die LSA-Produkte sofort durch beliebte Schokoriegel ersetzt.
"Die Betreiber wurden angewiesen, die Produkte umgehend aus dem Sortiment zu nehmen. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen", erklärte Alexander Hengl, Sprecher des Marktamts. Die Maßnahme richtet sich insbesondere gegen Produkte der Marke "Happy Cap", die häufig in den Automaten zu finden waren.
Die Anweisung des Marktamts wurde in mehreren Automatenshops bereits umgesetzt. Als"Heute" vor Ort einen Automatenshop in Wien-Alsergrund inspizierte, führten Beamte des Marktamts gerade Kontrollen durch. Nach einem Telefonat mit dem Betreiber ließ dieser die LSA-Tabletten umgehend aus den Automaten entfernen.
Die Maßnahme ist jedoch nur ein erster Schritt. Viele dieser Shops verkaufen neben LSA auch andere umstrittene Produkte wie CBD-Blüten mit H4-CBD oder Nikotin-Dampfsticks, bei denen teils Warnhinweise fehlen. Auch hier kündigte das Marktamt strengere Kontrollen an.
Das Marktamt plant in den kommenden Wochen umfassende Kontrollen, insbesondere in Automatenshops und CBD-Shops. "Wir werden genau prüfen, welche Produkte angeboten werden und ob sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen", so der Sprecher. Dabei liegt der Fokus vor allem auf Produkten, die in einer gesetzlichen Grauzone agieren, wie LSA-Produkte mit stark berauschender Wirkung.
Gleichzeitig bleibt die gesetzliche Lage bei LSA ein Problem. Bisher gibt es keine bundesweite Regelung, die LSA-Produkte generell verbietet. Das Gesundheitsministerium und das BKA haben noch keinen Entwurf vorgelegt, der die Substanz als illegales Suchtmittel einstuft.
Neben den LSA-Produkten fiel den Kontrolleuren auf, dass viele Nikotin-Dampfsticks nicht ausreichend gekennzeichnet sind. Fehlende Warnhinweise bei diesen Produkten sind ein klarer Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen. "Auch hier werden wir konsequent vorgehen und Verstöße ahnden", kündigte das Marktamt an.