Politik

Masken-Boykott kann Lehrer sogar den Job kosten

Die Maskenpflicht gilt immer. Wer sie nicht einhalten will, dem drohen Konsequenzen. Für Lehrer könnten diese sogar die Kündigung bedeuten.

Heute Redaktion
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Bildungsdirektor Heinrich Himmer
Bildungsdirektor Heinrich Himmer
picturedesk.com

Seit Beginn der Schulwoche zirkuliert ein Schreiben an Österreichs Schulen. Eltern werden darin aufgefordert, über ein Formular Lehrern zu verbieten, Kinder zum Maskentragen im Unterricht verpflichten zu dürfen ("Heute" berichtete). Absurde Begründung: "Die MNS-Maske" verstoße gegen "geltendes Recht". Besonders bizarr: In dem Schreiben wird dezidiert auch verantwortlichen Lehrern mit Klage gedroht, dennoch ist "Heute" zumindest ein Fall bekannt, in dem sogar ein Klassenvorstand selbst das Formular an Schüler verteilte.

Ein Kündigungsgrund?

Das Bildungsministerium meint dazu: "Wir gehen dem nach und prüfen den Fall. Sollte sich das bewahrheiten, wäre es eine klare Dienstrechtsverletzung." In diesem Falle behalte sich das Ministerium "dementsprechende rechtliche Konsequenzen natürlich" vor.

Wie diese aussehen könnten, erklärt ein Sprecher von Wiens Bildungsdirektor Himmer (SPÖ): "Die Konsequenzen reichen von einer Abmahnung bis zur Auflösung des Dienstverhältnisses." Ergänzung: "Die Maskenpflicht ist nicht einfach so aufhebbar. Sie gilt sowieso, egal, ob man Formulare verteilt oder nicht."

Einzelfälle

Martin Netzer, Generalsekretär im Bildungsministerium, sieht in der Causa Maskenverweigerer allerdings nur "einzelne Fälle, die sehr laut schreien". Zudem seien die Schulen ohnehin angehalten den Schülern "regelmäßige Maskenpausen" zu ermöglichen, etwa während des empfohlenen Stoß-Lüftens oder indem in den kurzen Pausen ins Freie gewechselt wird.

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