Politik

Masken-Pflicht spätestens am 6. April im Supermarkt

Die Bundesregierung hat die Masken-Pflicht in Österreich konkretisiert. Wo möglich ist sie sofort, spätestens aber bis zum 6. April umzusetzen.

Heute Redaktion
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Die Bundesregierung hat den Schutzmasken-Erlass an die Bundesländer weitergeleitet. Darin heißt es, die Leitlinien seien "verpflichtend einzuhalten und unter Verantwortung des Unternehmers umzusetzen". Supermärkte haben damit nicht nur zu sorgen, dass Mitarbeiter durch Masken oder andere Schutzvorrichtungen gegen Tröpfcheninfektion abgeschirmt sind, auch müssen sie Schutzmasken den Kunden kostenfrei zur Verfügung, wenn diese nicht selbst welche bei sich haben.

Kunden dürfen auch nur dann in den Supermarkt gelassen werden, wenn sie die Masken auch tatsächlich tragen. Mitarbeiter der Märkte wiederum müssen im Kundenbereich Handschuhe tragen, bei den Eingängen sind Desinfektionsmittelspender bereitzustellen, der Haltegriff von Einkaufswägen ist nach jedem Kundengebrauch zu desinfizieren, ebenso alle Flächen die von Kunden berührt werden.

One-out-one-in-Prinzip

Bei sämtlichen Kassen mit Mitarbeiterbedienung muss Plexiglasschutz vorhanden sein, heißt es weiter. Im Kassenbereich müssen Bodenmarkierungen angebracht werden, um den Sicherheitsabstand von einem Meter ablesen zu können. Außerdem muss der Supermarkt eine Anzahl an Kunden festlegen, über der kein weiterer Kunden den Markt zeitgleich betreten darf – one-out-one-in, erst wenn ein Kunde den Markt verlässt, darf der nächste ihn betreten.

Mitarbeiter sollen den Kunden auch das bargeldlose Zahlen empfehlen. Allerdings gelten die Schutzmaßnahmen nur verpflichtend für Geschäfte mit oder über 400 Quadratmetern Fläche. "Supermärkte und Drogerien und Drogeriemärkte, deren Kundenbereich eine Quadratmeteranzahl von 400 Quadratmetern unterschreitet", haben laut Verordnung die allgemeinen Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus wie regelmäßiges

gründliches Reinigen der Hände der Mitarbeiter mit Seife oder einem Desinfektionsmittel und den Sicherheitsabstand einzuhalten.

"Die zusätzlichen Hygieneregeln sind unverzüglich, spätestens jedoch mit 6. April 2020 umzusetzen", heißt es in dem Erlass.