Politik

Masken-Verweigerer können jetzt von der Schule fliegen

Seit Dienstag müssen Schüler im Unterricht keine Maske mehr tragen. Trägt man außerhalb der Klasse aber keinen Mund-Nasen-Schutz, drohen Konsequenzen.

Robert Zwickelsdorfer
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Die Maske für Schüler ist seit Dienstag Geschichte. Allerdings nur im Klassenzimmer.
Die Maske für Schüler ist seit Dienstag Geschichte. Allerdings nur im Klassenzimmer.
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

15 Seiten hat der Erlass von Bildungsminister Faßmann, der die letzten Schultage bis zum Ferienbeginn regelt. Die wichtigsten Neuerungen:

Unterricht unmaskiert

Ab sofort ist Schluss mit der Maske im Klassenzimmer. Das gilt nicht nur am Platz, sondern etwa auch am Weg zur Tafel.

Im Gebäude Mund-Nasen-Schutz

FFP2-Masken sind generell nicht mehr notwendig. Der Mund-Nasen-Schutz (MNS) außerhalb der Klasse feiert sein Comeback. Nicht erlaubt sind dagegen Gesichtsvisiere (sogenannte "Face Shields").

Bei Covid-Verdachtsfällen auch Unterricht maskiert

Gibt es in einer Schule einen oder mehrere Verdachtsfälle, kann die Schulbehörde für bis zu zehn Tage anordnen, dass alle Personen während des gesamten Tages im Schulgebäude wieder MNS tragen müssen.

Folgen für Masken-Sünder

Schüler, die die Masken-Regeln missachten, müssen mit Konsequenzen rechnen. Diese reichen laut Erlass von der Zurechtweisung bis hin zu einer Suspendierung.

Tests bleiben

Die Schüler werden weiterhin drei Mal pro Woche an der Schule getestet. Neu: Alternativ können sie Nachweise erbringen, die den Schultest ersetzen.

Zeugnis outdoor

Schulveranstaltungen wie etwa Zeugnisverteilungen sollen bevorzugt im Freien stattfinden. Sind Eltern dabei, brauchen sie einen 3G-Nachweis.

Strenge Regeln für Schulfremde

Schulräumlichkeiten wie der Turnsaal können wieder an Externe vermietet werden. Dabei muss aber sichergestellt sein, dass es zu keinem Kontakt mit Schülern kommt und die Schulfremden eines der drei G haben.

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