Politik
Maskenpflicht in der Schule landet vor Höchstgericht
Besorgte Eltern stellen sich gegen die Maskenpflicht in der Schule. Die Causa landet nun beim Verfassungsgerichtshof.
Lange dauerte es nach der Öffnung der Schulen nicht: Eine 15-jährige Gymnasiastin aus der Obersteiermark klagt nun die Republik Österreich. Im Wesentlichen bringt sie vor, dass es für den Zwang des Tragens einer MNS während des Unterrichts keine Evidenz für die Verhinderung einer Ansteckung mit Covid-19 gäbe.
Auch Tiroler Eltern ziehen wegen der Maskenpflicht für ihre Kinder im Unterricht vor Gericht – sogar vor das Höchstgericht. Der Innsbrucker Anwalt Christian Ortner hat im Namen von zwei Kindern und ihren Eltern einen einen Musterantrag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) formuliert. Das berichtete die "Tiroler Tageszeitung" am Dienstag. "Dahinter stehen hunderte Eltern", so der Jurist.
Ärzte sind anderer Ansicht
Laut Ortner hätten Eltern hätten Bedenken, dass ihre Kinder vom Tragen der Masken gesundheitlichen Schaden nehmen könnten, hieß es. Der deutsche Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat allerdings bereits darauf hingewiesen, dass bei gesunden Kindern ab zehn Jahren "generell keine Bedenken gegen das Tragen von Masken" bestünden. Kinder ab sechs Jahren können Masken tragen, sollten sie aber jederzeit abnehmen können.
Die üblichen chirurgischen bzw. Alltagsmasken seien zwar nicht besonders angenehm, würden das Ein- und Ausatmen aber nicht einschränken und weder zu einer Einschränkung der Sauerstoffversorgung noch zu einer gefährlichen Anreicherung des Blutes mit Kohlendioxid führen. Viele Studien empfehlen Masken auch für Kinder, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Mobbing
Ortner führt noch ein anderes Argument an: Kinder mit Asthma seien trotz Attests als "Gefährder" bezeichnet worden, weil sie in der Klasse keine Masken getragen hätten. Außerdem hätten Kinder laut Studien kleinere Lungenvolumina als Erwachsene und würden durch das Zurechtrücken der Maske Keime auf den Fingern verbreiten.