Coronavirus

Maskenpflicht in Innenräumen auch bald in Österreich?

Die Schweiz führt eine Maskenpflicht in Innenräumen ein. Gilt diese Maßnahme auch bald in Österreich?

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Die Schweiz beschließt eine Maskenpflicht in allen öffentlichen Innenräumen.
Die Schweiz beschließt eine Maskenpflicht in allen öffentlichen Innenräumen.
picturedesk.com

Maskenpflicht, Homeoffice-Empfehlung und Einschränkungen für private Feste: Die Schweiz hat mit diversen Maßnahmen auf die Verbreitung des Coronavirus reagiert.Der Bundesrat führt eine schweizweit einheitliche Maskenpflicht ein. In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden – zuvor hatten dies schon zahlreiche Kantone verfügt.

Die Maskenpflicht gilt in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Museen, Bibliotheken, Kinos, Theatern, Konzertlokalen, Innenräumen von zoologischen und botanischen Gärten und Tierparks, Restaurants, Bars, Discos, Spielsalons, Hotels (mit Ausnahme der Gästezimmer), Eingangs- und Garderobenräume von Schwimmbädern, Sportanlagen und Fitnesszentren, in Arztpraxen, Spitälern, Kirchen und religiösen Einrichtungen. Eine Maskenpflicht gilt auch in allen Bahnhöfen, Flughäfen und an Bus- und Tramhaltestellen.

Keine nationale Maskenpflicht verhängt der Bundesrat für Kitas und Schulen. Dies regeln weiterhin die Kantone und die Institutionen selbst im Rahmen ihrer Schutzkonzepte.

Vorgaben für private Veranstaltungen

Viele Personen stecken sich an Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis mit dem Coronavirus an. Diese Veranstaltungen sollen wenn möglich vermieden werden. An privaten Veranstaltungen mit über 15 Personen darf künftig nur sitzend konsumiert werden.

Wer nicht an seinem Platz sitzt, muss eine Maske tragen. Außerdem müssen die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten und die Kontaktdaten erhoben werden. Private Veranstaltungen mit über 100 Personen müssen analog den öffentlichen Veranstaltungen über ein Schutzkonzept verfügen, sie dürfen zudem nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen durchgeführt werden.

Im öffentlichen Raum sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass private Anlässe in den öffentlichen Raum verlagert werden. Organisierte Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind mit den entsprechenden Schutzmassnahmen weiterhin erlaubt, etwa politische Kundgebungen. Das Konsumieren von Speisen und Getränken in Restaurants, Bars oder Clubs ist nur noch sitzend erlaubt, unabhängig davon, ob in Innenräumen oder im Freien.

Home-Office-Empfehlung

Der Bundesrat hat zudem die "Covid-19-Verordnung besondere Lage" mit einem Absatz zum Home Office ergänzt. Arbeitgebende sind verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zu beachten. Mit dem Arbeiten zu Hause könnten größere Menschenansammlungen vor allem zu Stoßzeiten vermieden und enge Kontakte am Arbeitsplatz reduziert werden. Zudem werde das Risiko vermindert, dass bei einem Covid-19- Fall ganze Arbeitsteams in Quarantäne müssen.

Am Montag will die Regierung auch in Österreich neue Maßnahmen verkünden. Bereits Gesundheitsminister Rudolf Anschober kündigte an, dass die Maskenpflicht ausgeweitet werden könnte.

Weiters werden wohl bundesweit vorgezogene Sperrstunden in der Gastronomie und zusätzliche Auflagen bei Treffen und Besuchen geprüft.

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