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Massentötung von Küken bleibt erlaubt

In Deutschland bleibt das Schreddern männlicher Küken für mit dem Tierschutz vereinbar. Grund dafür seien fehlende Alternativen für die Betriebe.

Heute Redaktion
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Die umstrittene Praxis, männliche Küken nach dem Schlüpfen zu töten, verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Das Oberverwaltungsgericht Münster billigte das Töten der Tiere, sofern dafür ein vernünftiger Grund vorliege, teilte der Senat mit. Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken sei für die Brütereien mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden, lautet die Urteilsbegründung.

Für die Produktion zum Beispiel von Frühstückseiern züchten die Betriebe Legehennen. Die dafür bevorzugte Hühnerrasse ist darauf getrimmt, möglichst viele Eier in kurzer Zeit zu legen. Bei der Zucht sortieren die Agrarunternehmen männliche Küken aus, da sie keinen Nutzwert haben – und auch für die Mast nicht genügend Fleisch ansetzen würden. Dadurch werden in Deutschland pro Jahr schätzungsweise 50 Millionen männliche Küken getötet.

Das Geschlecht der Tiere erkennen die Kükenbrütereien erst nach dem Schlüpfen mit sogenannten Hühnersexern, die per Hand mit geübtem Blick feststellen, was männlich und was weiblich ist. Männliche Küken werden dann noch im Verlauf des Schlüpftages getötet, größtenteils mittels Gas.

Das Gericht begründete weiter, es müssten bei der Kükentötung "ethische Gesichtspunkte des Tierschutzes und menschliche Nutzungsinteressen" gegeneinander abgewogen werden, ohne dass einem der Belange ein strikter Vorrang zukomme. Die Aufzucht der männlichen Küken stehe im Widerspruch zum erreichten Stand der Hühnerzucht und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, hoben die Richter hervor. Die technischen Verfahren, um nur noch Eier mit weiblicher DNA auszubrüten, seien noch nicht praxistauglich.

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