Politik

Mattscheibe im TV: Keine Neujahrsansprache

Heute Redaktion
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Bild: parlamentsdirektion/johannes zinner

Die Folgen des Wahl-Dramas rund um die Bundespräsidenten-Stichwahl werden zu Neujahr einmal mehr augenscheinlich. Wegen des späten Wahltermins am 4. Dezember 2016 und der Angelobung Alexander Van der Bellens am 26. Jänner 2017 wird es am 1. Jänner keine Neujahrsansprache des Bundespräsidenten geben.

Bis zur offiziellen Angelobung des neuen Staatsoberhaupts führen weiter die drei Präsidenten des Nationalrats die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten. Doch die 1. Nationalratspräsidentin (SPÖ) möchte aus Rücksicht auf den bereits gewählten neuen Bundespräsidenten keine Neujahrsansprache halten.

Wetter und Sport statt Van der Bellen

Und Alexander Van der Bellen will öffentlich erst dann wieder auftreten, wenn er am 26. Jänner angelobt ist. Somit entfällt die traditionelle Neujahsansprache 2017. Das sind fünf TV-Minuten, die jetzt vom ORF neu verplant wurden. Nach der Zeit im Bild folgt in ORF2 am Sonntagabend das Wetter und der aktuelle Sport, gefolgt von den Seitenblicken. Auf ORFeins läuft vor der ZiB20 das Ende von Jurassic Park 2.

Die offizielle Version aus dem Büro Bures lautet: An der Abmachung, keine Repräsentationsaufgaben, sondern nur die ausdrücklich gesetzlich vorgesehenen und zwingend erforderlichen Aufgaben wahrzunehmen, soll sich nichts ändern.

"Schöne und wichtige Tradition"

Bures hat nach Gesprächen mit der Präsidentschaftskanzlei lediglich festgelegt, einige wichtige Termine des Bundespräsidenten zu übernehmen - in ihrer Funktion als Nationalratspräsidentin. Auffallend war dies bereits am Nationalfeiertag, als Bures statt des Bundespräsidenten der Angelobung der Rekruten des Bundesheeres am Heldenplatz beiwohnte.

Bures damals: "Es ist eine schöne und wichtige Tradition, dass sich der Bundespräsident am Nationalfeiertag bzw. zum Jahreswechsel im Fernsehen direkt an die Bevölkerung wendet, um seine Gedanken und Vorstellungen zur Lage Österreichs und künftigen Herausforderungen zu formulieren. Die Möglichkeit der direkten Ansprache sollte jedoch in dieser Form dem Bundespräsidenten, dem einzig direkt vom Volk gewählten Repräsentanten des Staates, vorbehalten bleiben." Basta!