Wien

Maturantin und Bruder (16) in Kriegsland abgeschoben

Trotz anhängiger Beschwerde wurde die Familie abgeschoben. Die 20-Jährige stand kurz vor der Matura, ihr 16-jährige Bruder war an der Fachschule.

Leo Stempfl
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In der Zinnergasse stehen sich Abschiebe-Gegner und Polizei gegenüber.
In der Zinnergasse stehen sich Abschiebe-Gegner und Polizei gegenüber.
Birgit Hebein/Twitter

Am Donnerstag wurden nicht nur die hier geborene, 12-jährige Tina mit ihrer Schwester abgeschoben, sondern auch eine Familie aus Armenien. Die 20-jährige Tochter stand kurz vor der Matura und wollte Jus studieren, der 16-Jährige Sohn besuchte nach seinem Hauptschulabschluss eine Fachschule.

Die 20-Jährige kam im Mai 2016 nach Österreich und hätte demnächst die Matura an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe ablegen sollen. Ihr Bruder kam bereits 2013 im Alter von zehn Jahren mit den Eltern nach Österreich. Daraufhin absolvierte er die Hauptschule erfolgreich.

Bruder in den Krieg geschickt?

Im nächsten Jahr hätte er darüber hinaus die Fachschule abschließen sollen. Nun fürchtet er sich davor, in Armenien zum Wehrdienst eingezogen zu werden. In Armenien herrscht zudem derzeit Krieg mit dem angrenzenden Aserbaidschan, das die umstrittene Region Arzach besetzte, Zivilisten ermordete und Kulturgüter zerstörte. 4.700 Menschen sind bisher gestorben.

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    Drei Schülerinnen aus Wien und Niederösterreich wurden in der Nacht auf Donnerstag nach Georgien beziehungsweise Armenien abgeschoben.
    Drei Schülerinnen aus Wien und Niederösterreich wurden in der Nacht auf Donnerstag nach Georgien beziehungsweise Armenien abgeschoben.
    GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

    Ohnehin hätten die beiden zu Armenien "jegliche Kontakte verloren", wie Eva Velibeyoglu, Anwältin der Familie berichtet. Bereits Montagabend wurden sie in ihrer Wohnung in Wien-Favoriten von der Fremdenpolizei festgenommen und in das Abschiebezentrum in der Zinnergasse gebracht.

    VfGH-Beschwerde war noch offen

    Die Mutter hatte sogar einen Arbeitsvorvertrag in der Tasche. Zudem war am Verfassungsgerichtshof noch eine Beschwerde nach Artikel 144 B-VG anhängig. Der VfGH räumte der Behörde deswegen eine einwöchige Frist zur Stellungnahme ein. Doch noch davor wurde die Familie abgeschoben.

    Im Antrag war sogar die Bitte angebracht, die drohende Abschiebung aufzuschieben. Das wurde jedoch nicht berücksichtigt. "Hier werden gut ausgebildete, bestens integrierte Leute einfach abgeschoben", fasst Velibeyoglu zusammen.