Ärger in Wien-Margareten

Mega-Strafe auf eigenem Parkplatz – das ist der Grund

In Wien-Margareten wurde ein Mann auf seinem eigenen Behindertenparkplatz mit einer Strafe in Höhe von 160 Euro zur Kasse gebeten. Das ist der Grund.
Community Heute
23.08.2026, 18:57
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Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kommt einen Wiener wohl teuer zu stehen. Obwohl der Behindertenparkplatz eigens für das Auto von "Heute"-Leser Markus reserviert ist, soll er 160 Euro zahlen.

Der Grund: Sein Parkausweis lag in der Tasche statt hinter der Windschutzscheibe. ÖAMTC und Behindertenanwaltschaft kennen das Problem – und fordern seit Längerem eine Änderung.

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Deshalb bekam Markus 160-Euro-Strafe

Leser Markus hat aufgrund mehrerer Erkrankungen einen hohen Behinderungsgrad. Um ihm den Alltag zumindest ein wenig zu erleichtern, wurde in der Nähe seiner Wohnung ein persönlicher Behindertenparkplatz eingerichtet. Auf einer Zusatztafel prangt das Kennzeichen seines Autos – eigentlich sollte damit klar sein, wer hier parken darf.

Doch ausgerechnet dieser Parkplatz sorgt nun für mächtig Frust. Am 7. August passierte dem Wiener ein folgenschweres Missgeschick. In der Aufregung vergaß er, seinen Parkausweis sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu hinterlegen. Der Ausweis befand sich stattdessen in seiner Tasche. Dafür gab es eine saftige Strafe in Höhe von 160 Euro.

ÖAMTC: "Thema ist uns bestens bekannt"

Beim ÖAMTC kennt man Fälle wie diesen nur zu gut. "Dieses Thema ist uns bestens bekannt. Immer wieder melden sich Betroffene bei uns", heißt es auf "Heute"-Anfrage.

Denn selbst bei einem Behindertenparkplatz, der ausdrücklich einem bestimmten Kennzeichen zugewiesen ist, reicht das passende Nummernschild alleine nicht aus. Das dort abgestellte Fahrzeug müsse durchgehend mit einem Parkausweis gekennzeichnet sein.

"Das Gesetz ist hier sehr klar", erklärt der Mobilitätsclub mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung. Für die Behörde gebe es daher keinen Spielraum.

"Inhaltlich nicht nachvollziehbar"

Der ÖAMTC übt an der Regelung allerdings deutliche Kritik. Sie führe nicht nur zu praktischen Problemen, sondern sei auch "inhaltlich nicht nachvollziehbar".

Besonders deutlich wird das etwa bei Urlaubsreisen: Benötigt ein Betroffener seinen Parkausweis für einen Mietwagen am Urlaubsort, kann der Ausweis nicht gleichzeitig im eigenen Auto in Wien liegen. Bleibt dieses auf dem persönlichen Behindertenparkplatz zurück, fehlt dort wiederum der vorgeschriebene Nachweis.

Der ÖAMTC habe die Regelung deshalb bereits mehrfach öffentlich kritisiert. An der Rechtslage geändert habe sich bislang jedoch nichts. Im konkreten Fall könnte für Markus zumindest bei der Höhe der Strafe noch Hoffnung bestehen. Da laut seinen Unterlagen eine Strafverfügung ausgesprochen wurde, könnte im weiteren Verfahren die Möglichkeit bestehen, eine Reduzierung zu erreichen, so der ÖAMTC.

Behindertenanwaltschaft sieht "dringenden Änderungsbedarf"

Auch bei der Behindertenanwaltschaft landen regelmäßig Anfragen zu ähnlich gelagerten Fällen. Die derzeitige Regelung steht bereits seit geraumer Zeit in der Kritik und wurde laut Behindertenanwaltschaft auch von der Volksanwaltschaft in ihrem Jahresbericht 2025 erneut thematisiert.

Die Behindertenanwältin sieht deshalb "dringenden Änderungsbedarf". Verwaltungsstrafen selbst könne ihr Büro allerdings weder verändern noch bekämpfen.

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Einspruch binnen zwei Wochen möglich

Entscheidend ist für Betroffene, welche Art von Strafe verhängt wurde. Gegen eine Organstrafverfügung – den klassischen Strafzettel eines "Parksheriffs" – gibt es laut Behindertenanwaltschaft kein direktes Rechtsmittel. Wird diese nicht binnen zwei Wochen bezahlt, wird sie gegenstandslos und ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Anders sieht es bei einer Strafverfügung aus. Dagegen kann binnen zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Bei einem späteren Straferkenntnis ist wiederum binnen vier Wochen eine Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht möglich.

Bis sich die Rechtslage ändert, bleibt Betroffenen wie Markus jedenfalls nur eines: Auch auf dem eigenen, mit dem persönlichen Kennzeichen versehenen Behindertenparkplatz muss der Ausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 24.08.2026, 13:22, 23.08.2026, 18:57
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