Politik
Mega-Strafe bei Impf-Weigerung? Kanzler stellt was klar
Ein erster Entwurf für die Impfpflicht ab Februar 2022 macht die Runde in den Medien. Schallenberg sieht sich dadurch zu einer Klarstellung gezwungen.
Ein Rohentwurf des "Covid-19-Impfschutzgesetz", das die Impfpflicht ab Februar 2022 vorschreibt, machte am Montag die Runde im Netz. Wie die "Presse" in ihrer Online-Ausgabe schreibt, ist darin auch ein Strafenkatalog enthalten, der drakonische Maßnahmen mit sich bringt – "Heute" berichtete.
Doch kommt es wirklich so, wie in dem Rohentwurf beschrieben? Das Bundeskanzleramt reagierte Montagnacht auf die weitreichende Berichterstattung im Land mit einer "Klarstellung".
"Der heute Nachmittag medial kolportierte Entwurf zur Impfpflicht ist kein Entwurf der Bundesregierung", teilte das Büro von Alexander Schallenberg mit. Und weiter: "Darin erwähnte Punkte zählen unter anderem zu den wesentlichen offenen Fragen, die Teil der Gespräche mit Expertinnen und Experten sowie der Opposition sein werden".
Der Startschuss für diese Gespräche sei jedenfalls ein runder Tisch am morgigen Dienstag im Bundeskanzleramt.
Der kolportierte Strafen-Katalog im Detail
1) So wird diejenige Person, die einen Impftermin nicht wahrnimmt, von der Bezirksverwaltungsgehörde zunächst vorgeladen.
2) Wird diese Vorladung ignoriert, erhält man binnen vier Wochen eine zweite Aufforderung.
3) Wer diesen Termin ebenfalls verstreichen lässt, der muss 3.600 Euro Geldstrafe zahlen oder vier Wochen Ersatzfreiheitsstrafe leisten.
4) 7.200 Euro drohen allen Personen, die bereits zweimal wegen eine Verstoßes gegen die Impfpflicht bestraft wurden.
Ausnahmen gibt es für Schwangere, Minderjährige oder Schwerkranke.
Ein konkreter Gesetzesentwurf soll in Kürze folgen, danach folgt eine vierwöchige Begutachtung. Das Gesetz soll Anfang Februar 2022 in Kraft treten nach einem Beschluss von Nationalrat und Bundesrat. Österreich ist eines der ersten EU-Länder, das konkret in die Umsetzung einer Impfpflicht für alle geht.