Wirtschaft

Mehr Geld für alle im Handel, aber Bonus nur für manche

Nächtliche Freudensnachricht für Angestellte und Lehrlinge im Handel: Die KV-Gehälter steigen um 1,5 Prozent, ein Coronabonus soll ebenfalls kommen.

Rene Findenig
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Die Kollektivvertragsverhandlungen lassen die Gehälter im Handel um 1,5 Prozent steigen.
Die Kollektivvertragsverhandlungen lassen die Gehälter im Handel um 1,5 Prozent steigen.
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Mit 1. Jänner 2021steigen die Gehälter für die etwa 420.000 Angestellten im Handel sowie das Lehrlingseinkommen um 1,5 Prozent bei Aufrechterhaltung der Überzahlungen. Das ist das Ergebnnis nächtlicher Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer. Beide Seiten zeigten sich über das Ergebnis zufrieden.

Auch eine Coronaprämie soll kommen, wenngleich nicht für alle. Die Sozialpartner fordern nämlich die Betriebe, "die es sich leisten können", auf, noch in diesem Jahr eine Corona-Prämie von mindestens 150 Euro an die Beschäftigten auszuzahlen. Der Österreichische Gewerkschaftsbund schätzt, dass jeder Vierte im Handel eine solche Corona-Prämie erhalten werde. Fix bekommen die Prämie dagegen Lehrlinge im Handel, die während des Lockdowns per Verordnung vom Homeschooling ausgenommen waren und zur Arbeit herangezogen wurden.

"Wir werden sehr genau hinsehen, wer der Aufforderung nach Auszahlung einer Corona-Prämie nachkommt und alle Unternehmen vor den Vorhang holen, die trotz positiver Umsätze ihren Mitarbeitern die Prämie verweigern"

Die Sozialpartner konnten sich auch auf eine neue Zuschlagsregelung für die Arbeiten zu Silvester einigen. Für Arbeiten zwischen 13 und 15 Uhr gebührt am 31. Dezember ein Zuschlag von 50 Prozent. Ab 15 Uhr ist ein Zuschlag von 100 Prozent zu bezahlen. Als Ausgleich für verkürzte Ruhezeiten müssen künftig Ausgleichsruhezeiten gewährt werden. Sollte dies nicht möglich sein, entsteht Zeitausgleich. Änderungen bei der Samstagsregelung erleichtern die Möglichkeit von Wochenendarbeit für Teilzeitkräfte. Diese Regelungen treten bereits mit 1. Dezember 2020 in Kraft.

Die Frist für den Umstieg auf das neue Gehaltssystem wird für die Betriebe um ein Monat auf 1. Jänner 2022 verlängert. "Wir werden sehr genau hinsehen, wer der Aufforderung nach Auszahlung einer Corona-Prämie nachkommt und alle Unternehmen vor den Vorhang holen, die trotz positiver Umsätze ihren Mitarbeitern die Prämie verweigern", so der Vorsitzende des Wirtschaftsbereiches Handel Martin Müllauer. "Die Prämie soll noch heuer an die Beschäftigten fließen und die Konsumlaune zum Weihnachtsgeschäft im österreichischen Handel positiv beeinflussen", so Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich.

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