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Mehr Kriminalität: Schubhaft, Abschieberegeln versch...

Heute Redaktion
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Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat am Donnerstag angekündigt, unter anderem härter gegen ausländische Straftäter vorgehen zu wollen. Auch Sexualdelikte werden schärfer bestraft. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen soll in Österreich auf die gestiegene Kriminalität reagiert werden.

Sexualdelikte, Diebstähle, Körperverletzung: In Österreich ist die Zahl der Straftaten in den letzten Monaten gestiegen. Rund 1.000 Anzeigen mehr pro Deliktgruppe soll es laut Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit geben. Jetzt will die Regierung hart gegen Straftäter vorgehen. Über 60 Prozent der Täter seien junge Männer zwischen 14 und 40 Jahren. Junge Männer ohne strukturellen Tagesablauf seien besonders anfällig, straffällig zu werden.

Die Pläne im Detail:


Künftig solle es möglich sein, bei einer erstinstanzlichen, nicht rechtskräftigen Verurteilung Personen in Schubhaft zu nehmen, selbst, wenn sie vom Erstgericht nur teilbedingte Haftstrafen erhalten haben.
Weiters soll eine Meldeverpflichtung für Verdächtige von Sexualdelikten eingeführt werden. Derzeit wird bei sexuellen Belästigung eine Anzeige auf freiem Fuß erstattet.
Bei Sexualdelikten sollen den Verdächtigen zudem DNA abgenommen werden dürfen, und zwar auch bei "Sexualdelikten unter einem Strafrahmen von einem Jahr, wie etwa sexuelle Belästigung oder Nötigung".
Zudem kündigte Sobotka an, die "Abschiebeintensität" von Menschen ohne Bleiberecht in Österreich zu erhöhen.
Justizminister Brandstetter will zudem Straftäter aus EU-Staaten, die sich in heimischen Justizvollzugsanstalten befinden, in ihre Heimat zurückbringen, damit sie dort die Haft verbüßen. Laut Justizministerium waren mit Stand 1. Mai mehr als die Hälfte der Insassen im Strafvollzug Ausländer - 21,4 Prozent aus der EU und 32,7 Prozent Nicht-EU-Ausländer. In der U-Haft war die Zahl der Ausländer noch höher - sie betrug gar 74 Prozent.
Brandstetter kündigte die Einrichtung von Kontaktstellen bei den Staatsanwaltschaften in Ballungszentren an. Diese sollen eine erste Anlaufstelle für die Polizei sein, um bei Haftfragen von Wiederholungstätern oder Straftaten mit besonderem öffentlichen Aufsehen rasch zu entscheiden.