Balkonkraftwerke boomen: Allein in Deutschland wurde im Sommer 2025 die Millionenmarke an angemeldeten Steckersolargeräten überschritten. Kein Wunder also, dass viele Besitzer auf den Geschmack gekommen sind und über ein zweites Gerät nachdenken.
Doch ist das überhaupt erlaubt? Die kurze Antwort: Ja, aber mit Einschränkungen.
Wie chip.de berichtet, ist die Nutzung mehrerer Balkonkraftwerke grundsätzlich möglich. Allerdings wurden durch das Solarpaket I aus dem Jahr 2024 klare Grenzen festgelegt: Die Solarmodule aller Anlagen zusammen dürfen maximal 2.000 Watt Leistung erbringen. Die Gesamtausgangsleistung aller Wechselrichter darf höchstens 800 Watt betragen.
Eine weitere wichtige Regel: Pro Stromkreis darf nur ein Wechselrichter angeschlossen sein. Wer also auf doppelte Sonnenkraft setzen will, muss separate Stromkreise nutzen.
Die Begrenzungen haben gute Gründe. Einerseits soll eine unkontrollierte Einspeisung vermieden und die Stabilität der Stromnetze gewährleistet werden. Andererseits sind Haushaltsstromkreise und Steckdosen nicht für hohe Rückeinspeisungen ausgelegt.
Produzieren die Balkonkraftwerke mehr Strom als erlaubt, muss die Einspeiseleistung reduziert werden. Beim Kauf sollte man daher darauf achten, dass die Wechselrichter die Einspeisung drosseln können.
Wichtig zu wissen: Auch Balkonkraftwerke müssen angemeldet werden. Durch das Solarpaket I wurde dieser Prozess aber vereinfacht - mittlerweile genügt eine einfache Meldung über das Marktstammdatenregister. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist komplett entfallen.