Am Samstag finden in Wien wieder einmal mehrere Kundgebungen statt. Schon am Donnerstag und am Freitag sorgten kurdische Demonstranten für ein regelrechtes Verkehrs-Chaos in der Wiener City. Nun geht es in die nächste Stau-Runde.
Am Heldenplatz läuft von 11 bis 17 Uhr die Standkundgebung "Stoppt die Diktatur im Iran", zu der rund 3.000 Personen erwartet werden. Unter dem Motto "Hände weg von Venezuela" versammeln sich ab 15 Uhr etwa 500 bis 600 Teilnehmer im Bereich der Wipplingerstraße. Die Demonstranten marschieren dann bis zur Boltzmanngasse vor die US-Botschaft. Gegen 15.45 Uhr wird die Währinger Straße zwischen Ring und Sensengasse nicht befahrbar sein.
Stau-Gefahren aufgrund der Demos
- Ring
- Zweierlinie
- Rund um Karls- und Schwarzenbergplatz
- Zufahrten zum Ring (Wiedner Hauptstraße, Rechte Wienzeile usw.)
- Rossauer Lände
- Taborstraße
Bereits um 12.30 Uhr startet am Karlsplatz ein Femizid-Gedenken, das über den Ring entgegen der Fahrtrichtung bis zum Karmeliterplatz führt und gegen 16 Uhr enden soll, rund 200 Personen nehmen daran teil. Ab ca. 13.45 Uhr wird die Ringstraße ab Schwarzenbergplatz, entlang der Strecke in die Leopoldstadt, abgesperrt.
Ab 17 Uhr beginnt im Sigmund-Freud-Park eine kurdische Demonstration gegen Angriffe auf Kurden in Nordsyrien, die über die Währinger Straße in Richtung US-Botschaft zieht. Auch hier kommt es, wie schon in den Tagen zuvor, zu Straßensperren.
Ebenfalls am Samstag findet am Helmut-Zilk-Platz von 13 bis 16.30 Uhr eine Standkundgebung zur Solidarität mit der Ukraine statt.
Demonstrationen gehören in Wien zum demokratischen Alltag, unterliegen jedoch klaren gesetzlichen Regeln. Eine Versammlung muss vom Veranstalter spätestens 48 Stunden vor ihrem geplanten Beginn bei der Landespolizeidirektion Wien schriftlich angezeigt werden.
Demonstrationen werden in Wien also nicht erst "bewilligt", sondern lediglich angemeldet. Die Versammlungsbehörde (LPD Wien) hat nur sehr wenig Spielraum und darf eine Kundgebung nur in seltenen Fällen untersagen, etwa wenn deren Zweck den Strafgesetzen widerspricht oder die öffentliche Sicherheit bzw. das öffentliche Wohl gefährdet.
Findet eine Versammlung ohne fristgerechte Anzeige statt, handelt es sich um eine spontane Versammlung. Diese sind von der Versammlungsfreiheit zwar gedeckt, stellen jedoch eine Verwaltungsübertretung dar.
Dabei kann jedoch ausschließlich der Organisator belangt werden, Teilnehmer dürfen für ihre bloße Anwesenheit nicht bestraft werden. Große Demonstrationen bringen regelmäßig umfangreiche Polizeieinsätze mit sich, die Überstunden der Beamten werden letztlich vom Steuerzahler finanziert.