Politik

Mehrere Fälle: User boten ihre Stimme zum Verkauf an

Heute Redaktion
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Das Innenministerium ist alarmiert: Mehrere Fälle wurden dem zuständigen Ressort bereits zugespielt, in denen Facebook-User ihre Stimme für die Bundespräsidenten-Stichwahl zum Verkauf anbieten. Das ist natürlich strengstens verboten und wird ausnahmslos angezeigt.

Das Innenministerium ist alarmiert: Mehrere Fälle wurden dem zuständigen Ressort bereits zugespielt, in denen Facebook-User ihre Stimme für die zum Verkauf anbieten. Das ist natürlich strengstens verboten und wird ausnahmslos angezeigt.

"Jeder einzelne Fall wird zur Anzeige gebracht", versichert Innenministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck gegenüber der "APA".

Als Beweis für die verkaufte Stimme wurden Fotos vom ausgefüllten Stimmzettel versprochen. Der Verkauf einer Wählerstimme ist unter dem Paragrafen 265 des Strafgesetzbuches (Bestechung bei einer Wahl oder Volksabstimmung) strengstens verboten und werden mit bis zu einem Jahr Freiheitsenzug oder bis zu 720 Tagsätzen bestraft.