Politik

Meischberger zeigt Mann der Buwog-Richterin an

Heute Redaktion
Teilen
Meischbergers Anwalt brachte Anzeige ein.
Meischbergers Anwalt brachte Anzeige ein.
Bild: Sabine Hertel

Die Causa Buwog ist vor Prozessbeginn um eine neue Facette reicher. Nun könnte der Ehemann von Richterin Marion Hohenecker den Prozess platzen lassen.

Ob der Prozess tatsächlich am Dienstag startet, hing schon zuvor von der Zuständigkeit von Richterin Marion Hohenecker ab. Gegen deren Zuständigkeit für das Strafverfahren waren mehrere Angeklagte rechtlich vorgegangen. Nun muss der OGH am Montag entscheiden, ob sie tatsächlich den Schöffensenat anführen darf.

Hintergrund: die Zuständigkeit Hoheneckers für den mitangeklagten Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics. Weil sie für ihn im Villa Esmara-Untreueverfahren rund um Tennismanager Ronald Leitgeb zuständig ist, hat sie auch den Grasser-Prozess übertragen bekommen. Sollte sie die Zuständigkeit für Petrikovics verlieren, könnte auch ihre Zuständigkeit für den Grasser-Prozess wackeln.

Anzeige nach Tweet

Neuen Zündstoff gibt es nun allerdings, und zwar durch den Ehemann von Buwog-Richterin Marion Hohenecker, wie der "Standard" berichtet. Manfred Hohenecker, selbst Strafrichter, wurde von Walter Meischbergers Anwalt angezeigt. Grund: Manfred Hohenecker soll Meischberger in einem Tweet im Jahr 2015 in einer Liste "verurteilter Korruptionisten" genannt haben. Meischberger wurde allerdings erst im April 2017 rechtskräftig wegen Korruptionsverdacht angeklagt und eine alte Verurteilung ist bereits getilgt und Meischberger damit unbescholten.

Buwog-Prozess
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sein Trauzeuge Walter Meischberger und der Immobilienmakler Ernst Karl Plech müssen sich (neben anderen) vor Gericht in der Causa Buwog und Terminal Tower verantworten. Grassers Freunde sollen sich durch den Verkauf der Bundeswohnungen an das "Österreich-Konsortium" bereichert haben. Die Rolle Grassers (Hat er auch Geld erhalten? Hat er den entscheidende Tipp weitergesagt?) wird das Gerichtsverfahren klären. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Auch die Anwälte Karl-Heinz Grassers beklagen, dass die "tiefe Abneigung" ihres Mannes gegen Grasser auf die Buwog-Richterin abfärbe, heißt es. Und auch wenn am Montag der OGH entscheidet, dass Marion Hohenecker den Prozess führen darf, will Meischbergers Anwalt gleich zu Prozessstart am Dienstag einen Ablehnungsantrag einbringen. Grassers Anwalt ist mit einem solchen bereits zuvor gescheitert. (red)