Verhandelt wird wegen schwerem Betrugs, Untreue und betrügerischer Krida mit einem Schaden von 36 Millionen Euro. Eine ehemalige Mitarbeiterin und die vier Kinder des Hauptangeklagten müssen sich außerdem wegen Beitragstäterschaft bzw. Geldwäscherei verantworten.
Laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft habe der Angeklagte (81) im Jahr 2009 eine Vollförderung der Stadt Wien bezogen. Von diesen Subventionen soll er 16 Millionen Euro für private Zwecke verwendet haben, davon laut Anklage etwa sieben Liegenschaften, Reisen nach St. Moritz und Dubai, einen Mercedes und einen Whirlpool finanziert haben. Die Vorwürfe bestreitet er, es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Verein "Alt Wien – MUKU – Arbeitsgemeinschaft für multikulturelle Kindergartenpädagogik" wurde 1996 gegründet, betreute jährlich etwa 2.300 Kinder. Betrieben wurden zuletzt neun Horte und 32 Kindergärten bevor 2016 ein Förderstopp verhängt wurde, nachdem finanzielle Unregelmäßigkeiten bekannt wurden. Der Verein meldete daraufhin Konkurs an, schloss seine Standorte.
Von den fünf Mitangeklagten sind vier seine Kinder. Sie sind wegen Beihilfe zur Untreue beziehungsweise Geldwäscherei angeklagt, bestreiten die Vorwürfe allerdings auch. Laut Verteidigung sollen sie nichts von den "Buchhaltungstricks" ihres Vaters mitbekommen haben. Die fünfte Mitangeklagte, eine ehemalige Mitarbeiterin, die Scheinrechnungen in der Höhe von etwa 174.000 Euro ausgestellt haben soll, bekannte sich hingegen schuldig.
Gegenüber dem "Ö1-Mittagsjournal" beteuerte der Hauptangeklagte vergangene Woche, niemand sei geschädigt worden. Die gekauften Wohnungen habe man als zusätzliche Kindergartenräume verwendet, die Stadt habe also profitiert. Vor Einführung des beitragsfreien Kindergartens habe Alt-Wien 280 Euro pro Kind verlangt, von der Stadt aber 500 Euro pro Kind bekommen, so der Angeklagte. Dieses überschüssige Geld habe man in zusätzliche Kindergartenplätze "investiert".
Vorerst sind vier Verhandlungstage anberaumt. Diese dienen aber nur dem Vortrag der Anklage, Repliken der Verteidiger und der Einvernahme der Angeklagten. Zeugen sind vorerst nicht geladen. Das weitere Prozessprogramm wird laut "ORF Wien" erst nach Abschluss der Beschuldigteneinvernahmen festgelegt, mit Urteilen rechne man frühestens gegen Jahresende.