Österreich

Messerstecherei: Rumänin verurteilt, aber frei

Heute Redaktion
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Eine 23-jährige Rumänin wurde am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt nach einer Messerstecherei in einem Nachtklub zu zwei Jahren teilbedingt verurteilt. Da sie schon seit dem Frühjahr in U-Haft gesessen ist, wurde sie sofort freigelassen. Das Opfer, eine enge Freundin, gab an, nie böse auf sie gewesen zu sein.

Zu der blutigen Auseinandersetzung war es in der Nacht auf den 19. März gekommen: Die beiden damals 22-jährigen Frauen waren nach einer Feier aneinandergeraten. Im Streit gab ein Wort das andere. Nach einer Beleidigung soll eine der Frauen zu einem Messer gegriffen und auf die andere eingestochen haben.

Während die Schwerverletzte damals ins Krankenhaus Eisenstadt gebracht wurde, fuhr die mutmaßliche Täterin mit dem Taxi nach Pöttsching und ließ sich dann gemeinsam mit ihrem Freund nach Klingenbach (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) zur Grenze bringen. Zwei Tage später wurde die Frau im italienischen Udine verhaftet, nach Österreich überstellt und in U-Haft genommen.

Im Prozess beteuerte die Angeklagte, dass sie ihrer Freundin - "wir kennen uns seit der Kindheit und sind wie Schwestern" – nie und nimmer etwas antun haben wollen. "Es ist aus Unachtsamkeit passiert, ich wollte sie nicht einmal verletzen." Die Frauen waren sich nach "Dienstschluss" wegen Eifersüchteleien und familiärer Angelegenheiten in die Haare geraten sein. Es eskalierte, als die Beschuldigte plötzlich ein Keramikmesser in der Hand hielt.

Opfer: "War nie böse auf sie"

Das Opfer legte als Zeugin Fürbitte für die Angeklagte ein – für diese der wichtigste Milderungsgrund. "Haben Sie der Angeklagten verziehen", wollte der Richter wissen. – "Ich war nie böse auf sie", antwortete die Zeugin.

Staatsanwalt erhob Anklage wegen Mordversuchs

Das Opfer erlitt laut einem medizinischen Gutachten zwei Stiche am Oberkörper und am Rücken, befand sich aber nicht in Lebensgefahr. Bei einem derartigen Angriff sei jedoch üblicherweise mit einer lebensgefährlichen Verletzung zu rechnen, begründete die Staatsanwaltschaft (StA) zunächst die Anklage wegen Mordversuchs. Die Geschworenen kamen dieser Empfehlung jedoch nicht nach und wiesen diese einstimmig ab.

Stattdessen wurde die Beschuldigte mit 6:2 Stimmen wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Haft, davon aber nur acht Monate unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Rumänin, die bereits seit März in U-Haft saß, wurde sofort freigelassen.