Michael G. fehlt seit seinem 15. Lebensjahr die rechte Hand – ein Unfall führte zum Verlust. Zwar besitzt der Salzburger eine einfache Prothese, doch diese ist für seinen Alltag und vor allem für Tätigkeiten in der Küche ungeeignet, da sie kaum Funktionen bietet. Die Lehre konnte er nach dem Unfall nicht abschließen, und die Jobsuche gestaltete sich für ihn immer schwierig, erzählt er in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt".
Seit über einem Jahr arbeitet Michael nun bei einer Handelsfirma. Dort berät er Kundinnen und Kunden telefonisch – teils auch von zu Hause aus am Computer. Er möchte sich beruflich weiterentwickeln. Auch sein Arbeitgeber unterstützt ihn dabei und schickte ihn bereits auf Messen. Doch dabei stieß Michael rasch an seine Grenzen. Eine moderne Prothese mit Greiffunktion könnte ihm helfen, diese Herausforderungen zu bewältigen. Doch bisher blieb ihm diese Unterstützung verwehrt.
Vor rund einem Jahr stellte Michael einen Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) auf eine myoelektrische Unterarmprothese mit Greiffunktion. Diese würde ihm besonders im Berufsalltag helfen – etwa bei der Computertastatur, beim Umblättern von Prospekten oder bei Produktpräsentationen.
Im Sommer testete er die gewünschte Prothese zwei Wochen lang im Rehabilitationszentrum Bad Häring – mit großem Erfolg. Dennoch wurde sein Antrag im Dezember abgelehnt. "Ich habe zwei Monate danach ordentlich gekämpft, denn wenn man so eine freudige Erfahrung hat, und man plötzlich Sachen machen kann, die man nie machen hat können, nimmt einen das schon mit", sagt Michael.
Obwohl die Testung deutliche Vorteile für den Alltag belegte, verweist die PVA auf ihre gesetzliche Vorgabe: Die Funktion einer Prothese müsse stets im Zusammenhang mit der Berufsausübung beurteilt werden. Finanziert werde nur jenes Modell, das für die aktuell ausgeübte Tätigkeit unbedingt erforderlich sei – alles darüber hinaus gehe über das Maß des Notwendigen hinaus.
Volksanwalt Bernhard Achitz kritisiert diese Haltung scharf: "Grundsätzlich stimmt das, doch ist es im konkreten Fall überhaupt nicht nachvollziehbar. Michael G. braucht die Prothese für seinen Beruf, deswegen muss sie die PVA bewilligen. Immer wird gefordert, dass die Menschen länger erwerbstätig bleiben, aber wenn es darauf ankommt, legt die Sozialversicherung Hürden in den Weg."
Aus der Sicht des Volksanwaltes müsse die Sozialversicherung die beantragte Prothese finanzieren – nicht nur, damit Michael im Berufsleben bleibt, sondern auch, um sich weiterentwickeln zu können. Achitz verweist auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): "Die UN-BRK verlangt, dass Menschen mit Behinderung die volle Teilhabe am Alltag und am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird." Ob eine Prothese privat oder beruflich benötigt werde, dürfe daher gar keine Rolle spielen.