Wien

Mieterhilfe schützte Wiener vor 5.000 Euro Klage

Ein Wiener wurde von einem Prozessfinanzierer auf 5.000 Euro Schadenersatz verklagt. Dank der MieterHilfe wurde die Klage abgewiesen.

Isabella Kubicek
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Die MieterHilfe unterstützt bei rechtlichen Fragen, im Bild Ressortleiterin Kathrin Gaál (re.) und MieterHilfe-Chef Christian Bartok.
Die MieterHilfe unterstützt bei rechtlichen Fragen, im Bild Ressortleiterin Kathrin Gaál (re.) und MieterHilfe-Chef Christian Bartok.
PID/Markus Wache

Herr M. spricht nur schlecht Deutsch. Weil er Fragen zur Kündigung seiner Wohnung hatte, wandte er sich an einen Verein, der laut eigenen Angaben die "Interessen von Mietern" vertritt. Bei der Gelegenheit ließ man ihn einen sogenannten Prozessfinanzierungsvertrag unterzeichnen, eine Belehrung über das Rücktrittsrecht soll nicht erfolgt sein. Aber nicht nur das: "Ohne weitere Rücksprache mit Herrn M. brachte der Mieterverein einen Antrag auf Überprüfung des Pauschalmietzinses ein", kritisiert die MieterHilfe der Stadt Wien. Dass ein Mietzinsüberprüfungsverfahren eingeleitet wurde, erfuhr Herr M. erst von seinem erbosten Vermieter. M. trat von dem Vertrag mit dem Verein zurück und einigte sich mit seinem Vermieter. Wenig später flatterte allerdings Post ins Haus. Der Prozessfinanzierer wollte eine "Erfolgsprovision" einklagen. 5.000 Euro sollte M. zahlen, weil er auf seine Ansprüche gegenüber dem Vermieter verzichtet hatte. Die MieterHilfe hat ihm daraufhin eine Anwältin zur Seite gestellt, die ihn vor Gericht vertrat. Das Bezirksgericht hat die Klage des Prozessfinanzierers dann abgewiesen.

Stadt warnt vor hohen Provisionen

Für Christian Bartok sind solche Fälle keine Seltenheit. "Da lassen Mieter viel Geld liegen", warnt der MieterHilfe-Chef. Oft würden Vereine mit der gleichen Taktik vorgehen: Sie machen große Versprechungen und schalten einen Prozessfinanzierer ein. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die anbieten, das gesamte Kostenrisiko eines Verfahrens auf Mietzinsüberprüfung gegen eine Erfolgsbeteiligung zu übernehmen. "Die Vertragsbedingungen sind oft intransparent, vor allem die über die Provision", weiß Bartok. Teilweise sind Provisionszahlungen in Höhe von bis zu 45 Prozent für die in der Vergangenheit (bis zu drei Jahren) zu viel kassierte Miete fällig. "Oft sogar für die Miete, die sich Mieter in den nächsten drei Jahren ersparen. Oft geht es hier um sehr viel Geld."

Verein "trägt Kostenrisiko"

"Wenn wir mit der Vertretung beauftragt werden, so machen wir dies nur, wenn die Finanzierung des Verfahrens sichergestellt ist. Dies kann über eine Rechtsschutzversicherung erfolgen oder über einen Prozessfinanzierer", erklärt der Geschäftsführer des Vereins. Der Grund liege darin, dass "nie mit Sicherheit gesagt werden kann, ob der bezahlte Mietzins tatsächlich überhöht ist". Stellt sich heraus, dass der Zuschlag berechtigt ist, würde der Mieter laut Verein auf diesen Kosten zuzüglich zu den Verfahrenskosten des gegnerischen Anwalts sitzen bleiben. "Ist ein Fall von uns abgeschlossen, d.h. es gibt eine rechtskräftige Entscheidung der Behörde oder des Gerichts oder einen Vergleich mit dem Vermieter, so berichten wir dies an den Prozessfinanzierer und dieser erstellt eine Abrechnung – allerdings haben wir als Verein damit nichts mehr zu tun – in der Regel sind dies um die 30 Prozent des erstrittenen Rückzahlungsbetrages", verteidigt sich der Chef und versichert, dass man im Vorfeld über den Ablauf des Verfahrens als auch über die Möglichkeiten der Finanzierung "genauestens" aufklärt.

Welche Möglichkeiten haben Mieter?

Mit dem Wiener Mietenrechner lässt sich in nur wenigen Schritten feststellen, ob Mieten angemessen sind. Das Online-Tool ist für Wohnungssuchende nützlich, die den Mietpreis vor Vertragsabschluss überprüfen wollen. Aber auch Mieter mit einem bestehenden Vertrag können den Mietpreis rückwirkend prüfen. "Sollte sich herausstellen, dass zu viel Miete bezahlt wird, gibt es die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle einen kostenlosen Antrag auf Überprüfung des Mietzinses zu stellen", weiß Bartok.

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    Pixabay/Heute
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