Mietervereinigung: Runter mit den Mieten!

Die Wiener Zweigstelle der Österreichischen Mietervereinigung wiederholt aufgrund des neu erschienen Betriebskostenspiegels 2016 ihre Forderung nach Streichung gewisser auf die Mieter abgewälzter Kosten. So würde anteilsmäßig noch immer ein knappes Drittel der Betriebskosten aus Kosten bestehen, von denen die Mieter nicht profitieren würden.
Die aktuellsten Zahlen zeigen, dass die Betriebskosten in Wien fast dreimal so hoch gestiegen sind, wie die generelle Teuerungsrate für das gleiche Jahr. So sind die durchschnittlichen Betriebskosten für einen gemieteten Quadratmeter Nutzfläche am privaten Wohnungsmarkt zwischen 2013 und 2014* um mehr als 8 Prozentpunkte gestiegen, während der Verbraucherpreisindex, also die allgemeine Teuerungsrate, für den Vergleichszeitraum nur einen Anstieg um knapp 1,7 Prozent aufweist.
Fast alle Betriebskostenpositionen angestiegen
Konkret zeigt die Auswertung der Betriebskosten durch die Mietervereinigung Wien, dass mit Ausnahme der Kosten für zu leistende Versicherungsprämien, alle bedeutenden Positionen im Betriebskostenkatalog angestiegen sind:
So verteuerten sich nicht nur die vom Mieter zu entrichtenden Kosten für die Müllentsorgung, sondern auch für Wasser, die Hausreinigung sowie Kosten für Verwaltungstätigkeiten. In Mietobjekten, die einen Lift aufweisen, stiegen Kosten, die für die Benützung des Lifts zu zahlen sind, innerhalb eines Jahres um unglaubliche 21 Prozent (!) an.
Hansel-Torsch, Vorsitzende der Wiener Landesorganisation Wien der Mietervereinigung Österreich, pocht daher auf eine Reduktion der Betriebskosten. Mieter müssen ihr zufolge durch die Inkludierung gewisser Kosten in die Betriebskostenabrechnung für gewisse Leistungen aufkommen, von denen nicht sie, sondern ausschließlich der Hauseigentümer profitieren würde.
* Da die korrekte Erfassung und Analyse der Datenmenge einen Zeitraum von knapp zwei Jahren in Anspruch nimmt, handelt es sich bei den zeitlich nächsten Werten um die Werte der Jahres 2014, welches wiederum in Vergleich zum Jahr 2013 gesetzt wird.