Mehr als 2,6 Millionen Euro hat die Mietervereinigung Wien im Jahr 2025 für Mieterinnen und Mieter erstritten. Die erkämpften Beträge fließen vollständig an die Mitglieder zurück, da die Verfahrenskosten durch die Mitgliedsbeiträge gedeckt sind.
Insgesamt führten die Expertinnen und Experten der Mietervereinigung Wien im vergangenen Jahr 20.271 wohnrechtliche Einzelberatungen durch – 9.937 persönlich sowie 10.334 telefonisch oder online.
Ein zentrales Thema war die Rechtsgültigkeit von Wertsicherungsklauseln. „Viele Mieterinnen und Mieter wollten wissen, ob die konkrete Wertsicherungsklausel in ihrem Mietvertrag rechtlich zulässig ist", erklärt Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung Wien. „Die lange und intensive rechtliche Diskussion zu diesem Thema hat viele Fragen aufgeworfen." Daneben blieben auch die „Klassiker" stark nachgefragt: die Überprüfung der Miethöhe und der Betriebskosten.
Bei Problemen mit Vermieterinnen und Vermietern führt oft schon eine erste Intervention der Mietervereinigung zu einer Lösung. Ist das nicht der Fall, leiten die Juristinnen und Juristen konkrete rechtliche Schritte ein.
Rund ein Drittel der Verfahren 2025 betraf überhöhte Mieten oder Betriebskostenabrechnungen. In 15 Prozent der Fälle ging es um die Durchsetzung von Erhaltungs- und Reparaturarbeiten, in 8 Prozent um Kautionen. Weitere Verfahren betrafen etwa Entschädigungs- oder Investitionsansprüche, Ablösen oder Anerkennungen als Hauptmieter.
Nicht in der Statistik enthalten sind Kündigungs- oder Mietzinsminderungsverfahren, bei denen Mitglieder der Mietervereinigung Wien durch externe Rechtsanwaltskanzleien vertreten werden.