Österreich

Mietrückzahlung erstritten -Räumungsklage

Heute Redaktion
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Elisabeth K. hatte jahrelang zuviel Miete gezahlt, klagte und bekam Recht. Nun kündigte der Vermieter den Mietvertrag und Frau K. droht die Obdachlosigkeit.

Während für viele Menschen die Wochen vor Weihnachten die schönste Zeit des Jahres ist, ist dieser Advent für Elisabeth K. (60) eine Zeit der Sorge und Verzweiflung.

Seit sechs Jahren wohnt Frau K. mit ihrem Kater Kasimir und ihrer Mischlingshündin Lilli in einer Ein-Zimmer-Wohnung in der Leopoldauer Straße in Wien-Floridsdorf. Der Mietvertrag sieht eine befristete Miete von drei Jahren vor, der bisher durch die Hausverwaltung Hnidek immer auf drei weitere Jahre verlängert wurde. Heuer endete der Mietvertrag am 30. September, doch statt der Verlängerung bekam Frau K. am 6. Oktober ohne Vorwarnung die Räumungsklage zugestellt. Bis 31. Dezember muss sie aus der Wohnung ausziehen.

Aus heiterem Himmel gekündigt

"Ich weiß nicht, wieso ich gekündigt wurde, denn ich habe immer pünktlich die Miete bezahlt. Auf Rückfragen war der Vermieter nicht zu erreichen. Das kann er doch nicht einfach machen. wo soll ich denn so schnell hin?", fragt sich die verzweifelte Pensionistin im Gespräch mit "Heute".

Eine Vermutung, woher der Wind weht, hat Frau K. dann aber doch: "Ich habe für die Wohnung monatlich 500 Euro Miete bezahlt", so K. Das sei ihr für die 31-Quadratmeter Wohnung, die zusätzlich schwere bauliche Mängel hat, zu viel erschienen. Tatsächlich zeigt sich beim "Heute"-Besuch, dass die Wände nass und zugig sind. Unter dem Bett und im WC feiert die Schimmel fröhliche Urständ.

Das Haus ist nicht gedämmt, durch die Wände sickert das Wasser. "Wenn man nicht heizt, zieht zusätzlich aus dem Erdkeller Feuchte und Modergeruch in die Wohnung", erzählt K. "Als bei einem Sturm ein Oberlicht im Gang rausflog und mich fast getroffen hat, hat der Vermieter einfach mit ein paar Schrauben reingejagt und das war's dann", ärgert sich die Pensionistin.

Schlichtungsstelle gibt Mieterin Recht

Im Sommer 2016 bekam die Pensionistin durch die Schlichtungsstelle Recht: "Im Verfahren wurde festgestellt, dass der Vermieter Herr Pochop von der Hausverwaltung Hnidek zu viel verlangt hatte und den Betrag von 3.600 Euro zurück zahlen musste. Weiters wurde der Vermieter auch verpflichtet, das verschimmelte Bad zu renovieren - das ist jedoch nie geschehen. Und das obwohl auch die Baupolizei die Situation als gesundheitsgefährdend eingestuft hat", erzählt Khan.

"Der Vermieter ist so link wie nur möglich. Wahrscheinlich hat er sich gedacht, ich würde mich nicht wehren. Und jetzt wo ich Recht bekommen habe, will er mich einfach raushaben", erzählt K. und betont "Wenn man kein Gewissen hat, wird man reich".

Mieterin soll Kosten für das Verfahren zahlen

Am 5. Dezember war sie beim Bezirksgericht Floridsdorf, wo ihr gesagt wurde, sie hätte vier bis sechs Wochen Zeit die Wohnung zurück zu geben. Als ob die drohende Obdachlosigkeit nicht schlimm genug wäre, soll sie nach Aufforderung des Vermieters auch die Kosten für das Gerichtsverfahren und dessen Anwaltskosten übernehmen.

Obwohl ihr ein Grazer Anwalt in rechtlichen Belangen zur Seite steht und gegen den Räumungsbescheid berufen will, kommt das für Frau K. zu spät, denn mit Ende des Jahres muss sie aus der Wohnung raus. Auf "Heute"-Rückfrage bei der Hausverwaltung Hnidek heißt es, man gebe keine Auskünfte. Wenn Frau K. Fragen hätten, solle sie selbst anrufen.

"Am 18. Dezember habe ich einen Termin bei Wiener Wohnen, die mir schon gesagt haben, ich hätte Anspruch auf eine Ein-Zimmer-Wohnung, aber mehr will ich eh nicht. Am liebsten hätte ich eine kleine Wohnung in der Großfeldsiedlung, weil da viele meiner Freunde wohnen", wünscht sich K.