Politik

Mindestlohn - aber keine Sanktionen bei Verstoß

Die Sozialpartner haben sich am Freitag auf einen Mindestlohn von 1.500 Euro brutto für Alle geeinigt. Aber was bedeutet das? Die Antworten.

Heute Redaktion
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Bis zu 14 Allergene stecken in Speisen, auch in Bierzelten ist die Kennzeichnung Pflicht.
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Bild: Helmut Graf

Der Mindestlohn wurde fixiert, zumindest auf dem Papier. Demnach soll niemand mehr weniger als 1.500 Euro brutto verdienen. Die Frage der Arbeitszeitflexibilisierung bleibt noch offen.

Welche Branchen betrifft der Mindestlohn eigentlich?

Insgesamt betrifft diese Regelung rund 300.000 Personen mit einem Kollektivvertrag von unter 1.500 Euro brutto.

–Davon sind die meisten im Bereich Beherbergung und Gastronomie beschäftigt (33,7 %).

–Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz: 14,7 %

–Wirtschaftliche Dienstleistungen: 14,2 %

–Herstellung von Waren: 5,9%

–Sonstige: 31,5%

Was verdienen die einzelnen Berufe derzeit konkret?

–Fleischgewerbe, Ladner: 1.458 Euro

–Hilfskraft Güterbeförderung: 1.431 Euro

–Küchenhilfskraft, Zimmermädchen: 1.420 Euro

–Hilfskraft Textilindustrie: 1.394 Euro

–Angestellte bei Ärzten: 1.370 Euro

–Friseurgewerbe: 1.344 Euro

–Büro-Hilfskraft Metallgewerbe: 1.329 Euro

–Hilfskraft Textilreinigungsgewerbe: 1.218Euro

–Hilfskraft Schuhmachergewerbe: 1.174 Euro

–Kanzleikraft bei Rechtsanwälten: 1.023 Euro

Ab wann gilt der gesetzliche Mindestlohn?

Die Sozialpartner haben sich darauf geeinigt, das der gesetzliche Mindestlohn bis zum Jahr 2020 umgesetzt werden soll. Der Mindestlohn soll nun auf Kollektivvertragsebene fixiert werden.

Was bedeutet der Mindestlohn nun für die Inflation?

Für viele Branchen dürfte der Mindestlohn ab 2020 zu spät kommen. Denn im Zuge der steigenden Inflation wird der Bruttolohn in drei Jahren dann ohnehin die 1500-Euro-Marke übersteigen. Mehr Kaufkraft bedeutet das dann allerdings nicht.

Warum nur 1.500 Euro Mindestlohn?

Arbeiterkammer-Präsident Rudolf Kaske betonte nach der Verhandlung, dass die Lohnpolitik ein Thema der Sozialpartner bleiben soll, dabei "dürfen wir 1.700 Euro nicht aus den Augen verlieren".

Was passiert, wenn sich eine Branche nicht an die Umsetzung hält?

Sanktionen bei Nicht-Erfüllung gibt es nicht. Der Vorarlberger ÖGB-Chef Norbert Loacker etwa hält von der Einigung gar nichts. Abzuwarten, bis die Branchen das selbst regeln, sei zu wenig: "Der Mindestlohn müsste über einen Generalkollektivvertrag erzwungen werden."

(mj)