Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) wiederholte am Dienstag seinen Standpunkt, dass eine pauschale Deckelung der Mindestsicherung mit 1.500 Euro der Verfassung widersprechen würde, und berief sich auf ein Gutachten des Verfassungsdienstes.
Das bereits im November erstellte Gutachten des Verfassungsdienstes kommt auf Basis eines VfGH-Urteils zur Kärntner Sozialhilfe 2012 zum Schluss, dass eine Deckelung bei 1.500 Euro verfassungswidrig wäre.
Das deshalb, weil „ab einem typischen Vierpersonenhaushalt alle weiteren Mitglieder dieser Haushaltsgemeinschaft nur eine sehr geringe bzw. überhaupt keine Hilfe zum Lebensunterhalt mehr bekämen“. Möglich hingegen wäre eine Deckelung des Barbezuges im Abtausch für Sachleistungen.
Kritik aus ÖVP NÖ
„Von der grauen Maus des roten Regierungsteams mausert sich SPÖ-Minister Stöger immer mehr zum größten Blockierer in der Regierung“, hält VPNÖ-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner zu den heutigen Aussagen des SPÖ-Ministers betreffend Mindestsicherung fest.
„Wir wissen bei unserer Forderung nach einer Deckelung der Mindestsicherung bei 1.500 Euro pro Haushalt die Bevölkerung in Niederösterreich und darüber hinaus auf unserer Seite. Ist bei der Mindestsicherung keine Einigung auf Bundesebene möglich, werden wir in Niederösterreich deshalb auch einen eigenständigen Weg gehen. Denn für uns steht fest: Wer Hilfe braucht, dem soll geholfen werden. Aber wer arbeiten geht, darf nicht der Dumme sein“, kündigt Ebner an.