Politik

Mindestsicherung jetzt gerichtlich gescheitert

Dass Haushalte nur eine gedeckelte Mindestsicherung bekommen und es eine Wartefrist vor allem für Asylwerber gibt, ist laut VfGH nicht rechtens.

Heute Redaktion
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Norbert Darabos (SPÖ-Soziallandesrat des Burgendlands) will das VfGH-Urteil umsetzen.
Norbert Darabos (SPÖ-Soziallandesrat des Burgendlands) will das VfGH-Urteil umsetzen.
Bild: picturedesk.com

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nach dem Stopp für den Entzug von Doppelstaatsbürgerschaften ein weiteres richtungsweisendes Urteil gefällt, was das Mindestsicherungsmodell im Burgenland betrifft. Der VfGH hat die Paragrafen 10a und 10b aufgehoben. Einer betrifft die Deckelung der Mindestsicherung für Haushalte auf 1.500 Euro, der andere die Wartezeit. Beide Punkte zielten vor allem auf Asylwerber ab.

So sollte die Wartezeit für Personen gelten, die sich in den vergangenen sechs Jahren weniger als fünf Jahre in Österreich aufgehalten haben. Sie sollten weniger Geld als Personen bekommen, die sich ständig in Österreich aufhielten. Geklagt gegen da von 32 der 36 burgenländischen Landtagsabgeordneten Mitte 2017 beschlossene Mindestsicherungsmodell hatte eine sechsköpfige Familie aus Syrien, die nun Recht bekommen hat.

SPÖ-Soziallandesrat Norbert Darabos kündigte laut "Kurier" sofort an, das Urteil umzusetzen. Er verweist auch darauf, dass ein bundeseinheitliches Modell sinnvoll wäre, das derzeit in Arbeit ist. Nicht aufgehoben wurde das Mindestsicherungsmodell in Oberösterreich, wo es eine andere Form der Deckelung gibt. Bereits zuvor wurde aber in Niederösterreich das Mindestsicherungsmodell aufgehoben, das eine Wartefrist vorsah. Spannend wird, ob der Verfassungsgerichtshof das bundeseinheitliche Mindestsicherungssystem absegnen wird. (rfi)