Politik

Mindestsicherung: Die Deckelung kommt nicht

In Folge des Entscheids des Verfassungsgerichtshofs zur niederösterreichischen Lösung muss die Regierung umdenken.

Heute Redaktion
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Das Bundeskanzleramt in Wien.
Das Bundeskanzleramt in Wien.
Bild: Video3

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden: Eine von der Dauer des Aufenthalts in Österreich abhängige Wartefrist für die Mindestsicherung und eine Deckelung sind verfassungswidrig. Konkret war das niederösterreichische Mindestsicherungsgesetz aufgehoben worden. Die türkis-blaue Bundesregierung wollte eigentlich eine Deckelung auf maximal 1.500 Euro pro Familie in ganz Österreich umsetzen. Daraus wird jetzt nichts.

Die Regierungspläne seien "in dieser Form" nicht mehr umsetzbar, sagte Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) am Mittwoch vor dem Ministerrat. Man werde die Entscheidung des VfGH "selbstverständlich" respektieren und müsse eine andere Lösung finden, die rechtskonform ist. Ein neuer Vorschlag soll bis Jahresende vorliegen.

Einheitliches Modell für Österreich

Der Schritt darf aber nicht als Abkehr von der Grundidee verstanden werden. Laut Blümel wolle die Regierung ein einheitliches Modell für alle Bundesländer umsetzen, das für mehr Gerechtigkeit bei der Mindestsicherung führen soll.

Laut Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) könnte das Vorarlberger Modell, das sich auf Sachleistungen fokussiert, als Grundlage dienen. Zur APA sagte sie, dass jene mehr erhalten sollten, die auch länger in das Sozialsystem eingezahlt haben. Die Deckleung sieht Hartinger-Klein nicht mehr als Ziel.

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(lu)