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Mindestsicherung: VfGH verschiebt Urteil zu OÖ

Heute Redaktion
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Die Kürzung der Mindestsicherung betrifft auch viele Österreicher.
Die Kürzung der Mindestsicherung betrifft auch viele Österreicher.
Bild: picturedesk.com

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der oberösterreichischen Mindestsicherung auf seine nächste Sitzung vertagt. Trotzdem soll die neue Regelung durchgepeitscht werden.

Erst Ende November beginnt die nächste Sitzung der Verfassungsrichter. Das könnte zu einer Verzögerung der bundesweiten Reform bis nächstes Jahr führen - die Regierung orientiert sich ja bei Deckelung und Bestimmungen für Fremde an den Eckpunkten der Regelung in Oberösterreich.

Trotz der Verzögerungen rund um die oberösterreichische Mindestesicherung sieht das Sozialministerium diese in der Endphase. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein werde den Entwurf wie geplant im November in Begutachtung schicken, hieß es aus ihrem Büro.

Veränderungen bei der Mindestsicherung

Die Eckpfeiler zur neuen Mindestsicherung wurden bereits Ende Mai im Rahmen der Regierungsklausur in Mauerbach präsentiert.

Das sind die wichtigsten Facts:

Die Mindestsicherung soll maximal 863,04 Euro für Einzelpersonen betragen.

300 Euro davon erhalten Personen nur mit österreichischem Pflichtschulabschluss, oder, wenn sie gewisse Voraussetzungen, wie das Deutschniveau B1 oder Englischlevel C1 erfüllen.

Wer nicht ausreichend Deutsch kann, bekommt nur 563 Euro, also um 300 Euro weniger. Wer den vollen Betrag erhalten möchte, muss nicht nur Deutsch sprechen, sondern auch andere Voraussetzungen erfüllen, wie Qualifizierungsmaßnahmen, eine unterschriebene Integrationsvereinbarung und ein abgeschlossener Wertekurs. Zudem muss er sich mindestens fünf Jahre in Österreich aufhalten, bis er Mindestsicherung beantragen kann. Um diese Qualifizierungen zu erreichen, wird ein Kurspaket angeboten. Die Überprüfung, ob alle Kriterien erfüllt sind, soll der Österreichische Integrationsfond übernehmen.

Ausgenommen vom Arbeitsqualifizierungsbonus sind Menschen mit psychischer und physischer Beeinträchtigung und solche mit Betreuungspflichten.

Das entsprechende Grundsatzgesetz soll den Ländern einen relativ engen Rahmen vorgeben, ihnen in der Ausführung aber gewissen Spielraum lassen. Die Länder, die nun fast keinen Spielraum mehr in Sachen Mindestsicherung haben, werden in Zukunft verpflichtet sein, Missbrauch aufzudecken. Ein bundesweites Kontroll- und Sanktionssystem soll zweckwidrige Verwendung der Mindestsicherung, Arbeits- und Integrationsverweigerung sowie nachgewiesene Schwarzarbit aufdecken und mit Strafen ahnden. Von einer Freiheitsstrafe bis hin zum Verlust der Mindestsicherung ist alles möglich.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger bekräftigte erst diese Woche bei einem Treffen mit den ÖVP-Klubobleuten der Bundesländer, dass die Mindestsicherung jene bekommen sollen, die sie auch tatsächlich benötigen. Wer lange Leistungen erbracht und ins Sozialsystem eingezahlt hat, der soll auch mehr herausbekommen. Die türkis-schwarzen Klubobleute sprachen sich bei der Tagung im Burgenland für eine rasche Umsetzung aus.

In der burgenländischen Landesregierung reagierte man unterdessen gelassen auf die Ankündigung einer Prüfung der burgenländischen Mindestsicherung durch den VfGH. Aus dem Büro des burgenländischen Soziallandesrates Norbert Darabos (SPÖ) hieß es dazu lediglich, dass man die Entscheidung abwarten werde. Die beste Lösung wäre eine bundeseinheitliche Regelung. Derzeit werde darauf gewartet, dass der Bund etwas vorlege.

(red)