Politik

Mindestsicherung: Wer weniger erhält, wer mehr

Heute Redaktion
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Die Regierung beschließt die neue Mindestsicherung. Menschen ohne Schulabschluss und schlechtem Deutsch erhalten weniger, Alleinerziehende und Behinderte mehr Geld.

Die für ganz Österreich geltende Mindestsicherung tritt mit Oktober 2019 in Kraft. Die Länder können weiterhin einen Teil der Sozialhilfe (Zuschläge fürs Wohnen, Sachleistungen) selbst bestimmen.

Das sind die Details:

Einzelperson Maximal 863,04 Euro/Monat, zwölfmal im Jahr.

Paare Für eine weitere im Haushalt lebende erwachsene Person gibt es künftig nur noch 345,20 Euro zusätzlich (bisher: 431,5 €).

Familien Für Kinder gibt es künftig gestaffelte Beiträge – für das erste 215, das zweite 129, ab dem dritten 43 Euro. Hier will man verhindern, dass Mehrkindfamilien ein so hohes Haushaltseinkommen haben, dass kein Anreiz für Eltern besteht, sich Jobs zu suchen.

Alleinerziehende Bonus pro Kind (gestaffelt von 100 bis 25 €).

Asylwerber Bei schlechten Deutsch- oder Englischkenntnissen, mangelnder Integration oder bei Fehlen eines Pflichtschulabschlusses wird die Leistung um 300 € auf 563 € gekürzt. Den Differenzbetrag erhalten sie in Form

von Sprach- und Job-Kursen.

Drittstaatenangehörige Angehörige von Nicht-EU-Ländern haben erst nach fünf Jahren Anspruch auf Mindestsicherung. Ausnahme: Asylberechtigte (nicht -werber!) – diese sind Inländern gleichgestellt.

Menschen mit Behinderung sollen Zuschläge erhalten, um das Armutsrisiko zu senken. Und: Wer Mindestsicherung beziehen will, muss sein Vermögen bis auf 5.200 Euro (bisher: 4.188) aufbrauchen.