Politik

Minister nennt Folgen von Ukraine-Krieg für Österreich

Die Arbeitslosigkeit in Österreich sinkt. Noch. Der Ukraine-Krieg und der Flüchtlingsstrom bringen massive Unsicherheit in den Arbeitsmarkt.

Heute Redaktion
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Arbeitsminister Martin Kocher (VP) vor einem Logo des Arbeitsmarktservice AMS.
Arbeitsminister Martin Kocher (VP) vor einem Logo des Arbeitsmarktservice AMS.
Daniel Scharinger / picturedesk.com; Georg Hochmuth / APA / picturedesk.com

Aktuell sind 343.518 Personen beim AMS arbeitslos oder in Schulung gemeldet. Davon sind 269.464 Personen auf der Suche nach Beschäftigung, 74.054 Personen nehmen an Schulungsmaßnahmen des AMS teil. Im Wochenvergleich sind die Zahlen leicht zurückgegangen.

Im Vorjahresvergleich wird ebenfalls deutlich, dass die Arbeitslosigkeit inklusive Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmern stark zurückgegangen ist. Mitte März 2021, als die Corona-bedingten Einschränkungen vergleichsweise stärker waren, befanden sich um 131.220 Personen mehr in Arbeitslosigkeit oder in Schulung.

Weitere Entwicklung unsicher

"Am Arbeitsmarkt ist nach wie vor ein positiver Trend erkennbar. Dafür sind neben der noch anhaltenden positiven wirtschaftlichen Dynamik auch saisonale Effekte verantwortlich. Die weitere Entwicklung ist aber unsicher", so Arbeitsminister Martin Kocher über die aktuelle Lage am Dienstag.

Verantwortlich dafür ist unter anderem der Krieg in der Ukraine: "Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf den österreichischen Arbeitsmarkt sind zu diesem Zeitpunkt noch schwer einzuschätzen", so der Ressort-Chef weiter. "Zumindest werden die unsichere Lage und die Sanktionen die wirtschaftliche Dynamik bremsen und auch die Arbeitslosigkeit langsamer zurückgehen lassen. Stärkere negative Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt sind nicht auszuschließen."

Seine Behörde sei "sehr gut vorbereitet", um die vertriebenen Ukrainer am heimischen Arbeitsmarkt unterzubringen und zu unterstützen. Dass alle Betroffenen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, sei "entscheidend". "Nach der polizeilichen Registrierung kann dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin unbürokratisch eine Beschäftigungsbewilligung für die jeweilige vertriebene Person erteilt werden", erklärt Kocher.

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    "Heute"-Montage, Material APA-Picturedesk