Einmal wollte er es noch wissen: Der aus dem Parlament ausgeschiedene Peter Pilz brachte Ende August - vor der Neuwahl - noch seine allerletzte parlamentarische Anfrage an den Innenminister ein.
Wolfgang Peschorn weigert sich aber nun, diese zu beantworten. Minister sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Anfragen von Parlamentariern innerhalb einer gesetzten Frist zu beantworten. Das steht im Gesetz. Weil Peter Pilz aber mittlerweile kein Abgeordneter mehr ist, weigert sich Peschorn.
Worum geht's? Pilz hatte noch einige Fragen zur "Soko Ibiza". Unter anderem wollte er wissen, wie die Sondereinheit zusammengestellt wurde und ob und wie man dabei auf mögliche Näheverhältnisse zur ÖVP und FPÖ Rücksicht genommen hat. Auch, ob BVT-Chef Peter Gridling bei der Zusammenstellung involviert war, wollte Pilz wissen. Hier die gesamte Anfrage als PDF.
Nach der Anfrage sind acht Wochen vergangen. Peschorn müsste also antworten, schreibt dem Parlament aber nur: "Die Abgeordneten Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde sind nicht mehr Mitglieder des Nationalrates, womit die Anfrage nicht beantwortet werden kann."
Peschorn ist mit dieser Nicht-Antwort aber im Unrecht. Laut "Kleiner Zeitung" ist festgeschrieben, dass selbst dann geantwortet werden muss, sollte der Anfrage-Steller nicht mehr im Nationalrat sitzen. In der Geschäftsordnung des Nationalrates steht, dass der Minister nicht direkt dem Abgeordneten, sondern "an den Präsidenten" antwortet.
An anderer Stelle, im Standard-Kommentar zur Geschäftsordnung (Atzwanger/Zögernitz) steht: "Die Verpflichtung zur Anfragebeantwortung ist unabhängig davon gegeben, ob der Anfragesteller im Zeitpunkt der Anfragebeantwortung noch Abg. ist."
Zwar hat Peschorns Verhalten keine direkten Konsequenzen, losgeworden ist er die Anfrage aber auch nicht. Die Neos haben angekündigt, Pilz' Anfrage noch einmal an den Innenminister stellen zu wollen.
"Ja, wir bringen alle Pilz-Anfragen wortgleich nochmal ein", twittern sie.