Politik

Ministerium bessert beim Rauchverbot noch nach

Das Sozialministerium hat am Dienstag beim Rauchverbot noch einmal nachgebessert. Grund war eine ungeklärte Auslegung des neuen Gesetzes.

Heute Redaktion
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Das Ministerium hat das Rauchverbot in Hotels und im Freien genauer definiert.
Das Ministerium hat das Rauchverbot in Hotels und im Freien genauer definiert.
Bild: picturedesk.com

Rund zwei Monate nach Inkrafttreten des generellen Rauchverbotes in der heimischen Gastronomie hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) am Dienstag noch einmal nachgebessert, um die Auslegung des Gesetzes in Hotels und im Freien zu klären.

Dazu wurde eine Information zum "Tabak und Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzgesetz" (TNRSG) an die Vollzugsbehörden ausgesandt. Darin werden die dringendsten Auslegungsfragen aus der täglichen Verwaltungspraxis behandelt. "Bereits im Sommer, unmittelbar nach Veröffentlichung der gesetzlichen Regelung, haben die gastgewerblichen Fachverbände zahlreiche Unklarheiten im Gesetz aufgezeigt und das Ministerium um eine Klarstellung ersucht. Diese ist nun erfolgt", so die Obleute der Fachverbände Gastronomie und Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Mario Pulker und Susanne Kraus-Winkler.

Bisher Fragezeichen bei "Freiflächen"

Seit 1. November ist in Gastronomiebetrieben das Rauchen nur mehr auf sogenannten "Freiflächen" erlaubt. Diese wurden bisher aber nicht genau definiert. Was als "Freifläche" gilt, wurde nun noch eingefügt. "Jetzt ist klargestellt, dass auch nach oben hin überdeckte Bereiche als Freifläche gelten, sofern nicht mehr als die Hälfte der Seitenflächen geschlossen ist", so Pulker.

Auch für die Hotellerie wurde nachgelegt, insbesondere was die Kennzeichnung des Rauchverbots betrifft. Das Ministerium bestätige dabei die Ansicht des Fachverbandes Hotellerie, dass in einem "Hotelzimmer" – auch wenn es sich dabei um eine Suite mit mehreren Räumen handelt – nicht jeder einzelne Raum mehrfach gekennzeichnet werden muss, sondern eine Kennzeichnung etwa an der Zimmertüre ausreichend ist.