Neue Regelung

Ministerium hat jetzt Nachricht an alle Autofahrer

In Wien wird die Parkraumüberwachung neu geregelt – künftig ist allein die Magistratsabteilung 67 zuständig. Was Autofahrer wissen müssen.
André Wilding
02.03.2026, 14:18
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Der Bund und das Land Wien ordnen die Kompetenzen bei der Parkraumüberwachung neu. Bisher gab es auf Grundlage einer § 15a B-VG-Vereinbarung aus dem Jahr 2012 eine geteilte Zuständigkeit zwischen der Landespolizeidirektion Wien (LPD Wien) und der Stadt Wien durch die zuständige Magistratsabteilung für Parkraumüberwachung (MA 67). Nun wandert die Zuständigkeit der Parkraumüberwachung in die Kompetenz der MA 67.

Falsch abgestellte Fahrzeuge

Die Neustrukturierung verschafft der Polizei eine Entlastung beim Personal, das bislang auch für administrative und organisatorische Aufgaben im Bereich der Parkraumüberwachung eingesetzt war. Für Polizisten fällt die Überwachung des ruhenden Verkehrs im gesamten Wiener Stadtgebiet weg. Falsch abgestellte Fahrzeuge werden weiterhin durch die Parkraumüberwachung kontrolliert. Die Wiener Polizei ist in den Nachstunden unterstützend tätig.

Die MA 67 erledigt auch weiterhin die Überwachung des ruhenden Verkehrs gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) und kann daher – genau wie Polizistinnen und Polizisten – auch Übertretungen wie das Halten in zweiter Spur, am Gehsteig oder im Kreuzungsbereich ahnden. Durch diese Kontrollen wird einerseits die Flüssigkeit des Verkehrs und andererseits die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gewährleistet und damit wichtige Aufgaben der Polizei von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 67geleistet. Der Vorteil ist, dass durch die Neuordnung alle Zuständigkeiten für den ruhenden Verkehr künftig in einer Hand liegen. Die bisherigen Aufgaben wie die Kontrolle der Gebührenentrichtung für die flächendeckende Kurzparkzone und die Kontrolle der §57a-Plakette, also dem "Pickerl", werden weiter von den Organen der Parkraumüberwachung erledigt, zusätzlich zur Anordnung von Abschleppungen von abgestellten Fahrzeugen, die den Verkehr behindern, sowie die Überwachung von falsch abgestellten E-Scootern.

Mehr Effizienz und mehr Sicherheit

Bei der LPD Wien werden Polizistinnen und Polizisten von administrativen Tätigkeiten entlastet und können sich wieder vollständig auf ihre Kernaufgabe konzentrieren, nämlich die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung für die Bevölkerung.

"Ich halte es für sinnvoll, die Parkraumüberwachung in die Zuständigkeit der Stadt Wien zu übergeben. Denn dadurch stehen mehr Polizistinnen und Polizisten für die Sicherheit der Menschen und somit für polizeiliche Kernaufgaben zur Verfügung", so Innenminister Gerhard Karner.

Für die Stadt Wien bedeutet die neue alleinige Zuständigkeit eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsabläufe und eine klare Struktur ohne Doppelgleisigkeiten von zwei Organisationsstrukturen.
Stadträtin Ulli Sima: "Wir arbeiten seit Jahren mit Hochdruck an einer Modernisierung der Parkraumbewirtschaftung in Wien. Nach der Einführung des flächendeckenden Parkpickerls und Digitalisierungsmaßnahmen wie zuletzt mit den Scan Cars, folgt jetzt die Optimierung der Verwaltungsebene. Mit der Bündelung der Zuständigkeiten schaffen wir klare Strukturen und vereinfachen die Abläufe in der Parkraumüberwachung. Das ist ein wichtiger Schritt für eine moderne und effiziente Verwaltung."

Der Einsatz technischer Hilfsmittel – wie etwa den neuen Scan Cars – kann künftig rascher, effizient umgesetzt werden. Insgesamt stärkt die Neustrukturierung eine zeitgemäße, wirtschaftliche und leistungsfähige Parkraumüberwachung im Sinne der Stadt Wien und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Auch der Einsatz technischer Hilfsmittel, wie etwa der neuen Scan Cars, soll rasch und effizient umgesetzt werden.

Formal wird für die Neustrukturierung die Art. 15a-Vereinbarung aufgehoben und die Straßenverkehrsordnung sowie die einschlägigen Landesgesetze wie z.B. das Wiener Parkometergesetz angepasst, um die Aufgaben zu übertragen. Aktuell werden die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Rückübertragung der Zuständigkeiten an die Stadt Wien ausgearbeitet.

Keine Änderungen für Lenker

Für die Autolenkerinnen und Autolenker gibt es künftig eine zuständige Anlaufstelle bei Fragen zu Park- oder Verkehrsstrafen, nämlich die MA 67. In der Außenwahrnehmung ändert sich durch die Auflösung der Art. 15a B-VG-Vereinbarung praktisch nichts. Die Parkraumüberwachung selbst wird weiterhin von den Parkraumüberwachungsorganen durchgeführt, Umfang und Intensität der Kontrollen bleiben unverändert. Allein im Jahr 2025 gab es insgesamt 54,4 Millionen Kontrollen.

{title && {title} } wil, {title && {title} } 02.03.2026, 14:18
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