Politik

Ministerium stellt Verfahren gegen Journalisten ein

Weil ein Kärntner Journalist korrekt (!) über Luxus-Gagen im Klagenfurter Rathaus berichtete, wurde er angezeigt. Nun stoppt das Ministerium den Fall.

Rene Findenig
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) ließ das Verfahren gegen den Journalisten stoppen. 
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) ließ das Verfahren gegen den Journalisten stoppen. 
Denise Auer

Der Journalist Franz Miklautz berichtete in der Vergangenheit über verdächtig hohe Überstundenabrechnungen, Gehälter und Nebenbeschäftigungen im Rathaus von Klagenfurt. Daraufhin wurde er trotz korrekter Berichterstattung von den Mächtigen des Bundeslandes angezeigt – und von der Klagenfurter Staatsanwaltschaft wurde ihm vorgeworfen, das Amtsgeheimnis durch Veröffentlichung geheimer Dokumente verletzt zu haben. Die Folge: Ermittlungen gegen den Journalisten, sein Laptop und Handy wurden einkassiert. Nach breiter Kritik aus Medien, Politik und dem Volk wird nun das Verfahren gestoppt. 

"Die Pressefreiheit ist ein unumstößliches Grundprinzip unserer Demokratie. Dazu gehört selbstverständlich auch der Schutz von journalistischen Quellen und des Redaktionsgeheimnisses – gerade auch in Ermittlungsverfahren. Deshalb haben wir rasch und entschieden gehandelt: Heute hat die OStA Graz im Einvernehmen mit dem Justizministerium die Weisung erteilt, das Verfahren gegen Franz Miklautz wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses einzustellen", so Justizministerin Alma Zadic. "Die sichergestellten Datenträger werden dem Betroffenen umgehend zurückgegeben."

Rüffel für die Staatsanwaltschaft Klagenfurt

Laut der Ministerin habe es auch einen Rüffel für die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegeben: "Die OStA Graz hat gemeinsam mit dem Ministerium in diesem Fall umsichtig und rasch ihre Fachaufsicht ausgeübt und die erforderlichen Handlungen gesetzt, um die rechtlichen Fehler in dieser Causa zu korrigieren. Zudem hat die OStA Graz die StA Klagenfurt im Rahmen der Fachaufsicht auf die besondere Bedeutung des Schutzes von Berufs- und Redaktionsgeheimnissen hingewiesen, um eine richtige Gesetzesanwendung in Zukunft sicherzustellen."

Bei der Oberstaatsanwaltschaft Graz bestätigt man dies: "Ein Ermittlungen rechtfertigender Verdacht der Bestimmung oder Bestärkung der Verletzung der des Amtsgeheimnisses Verdächtigen war nicht anzunehmen. Die bloße Veröffentlichung eines von Dritten geoffenbarten Amtsgeheimnisses unterliegt nicht dem Strafgesetz." Was Miklautz aufgedeckt hatte: Durch ihm zugespielte Gehaltszettel berichtete er, dass Magistratsdirektor Peter Jost im Vorjahr 270.000 Euro und damit mehr als der Kärntner Landeshauptmann verdient haben soll – 66.000 Euro soll es für 800 Überstunden gegeben haben. 

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