Coronavirus
Ministerium verlängert Regeln für Veranstaltungen
Das Gesundheitsministerium hat die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen für Veranstaltungen und Gelegenheitsmärkte bis 31. Oktober verlängert.
Das Gesundheitsministerium verlängert mit der zweiten Novelle zur 2. Covid-19-Maßnahmenverordnung die aktuell geltenden Regeln für Veranstaltungen und Gelegenheitsmärkte (z.B. Weihnachtsmärkte) bis einschließlich 31. Oktober, heißt es in einer Aussendung.
So gilt weiterhin, dass Events ab 100 Personen bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigepflichtig sind. Ab 500 Personen benötigt man eine Bewilligung. Ab 100 Teilnehmern ist ein Präventionskonzept auszuarbeiten, umzusetzen und ein Covid-19-Beauftragter zu bestellen. Darüber hinaus müssten bei Zusammenkünften die Kontaktdaten der Teilnehmer erhoben werden.
3G-Regel für Besucher
Für Besucher gilt bei Veranstaltungen ab mehr als 25 Teilnehmern die "3G-Regel". Sollte der Aufenthalt länger als 15 Minuten dauern, müssen die Besucher ihre Kontaktdaten angeben.
Diese Regeln sind auch für Christkindlmärkte gültig. Ausgenommen sind "Verkaufs-Gelegenheitsmärkte", also kleinere Märkte mit einzelnen Verkaufsständen, bei denen Waren, Speisen und Getränke nur verkauft, aber nicht vor Ort konsumiert werden. Für diese Märkte gilt FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, ohne "3G"-Nachweis.