Niederösterreich

"Mir wurde AMS-Coronabonus von 450 € gepfändet"

Wie gewonnen so zerronnen für Andreas W.: Dem Sankt Pöltner (55) wurde der gesamte Betrag der AMS-Einmalzahlung gepfändet: 450 Euro.

Teilen
55-Jährigem wurde der AMS Bonus gepfändet
55-Jährigem wurde der AMS Bonus gepfändet
Heute

Leben mit dem Existenzminimum - selbst verschuldet oder auch nicht – ist für Betroffene ein hartes Brot: Auch Andreas W. (Name geändert) aus der nö. Landeshauptstadt kann ein trauriges Lied davon singen.

Der gelernte Maschinenbauer war in Deutschland und Österreich selbstständig. "Nur in Österreich sperrte ich dann die Firma zu. Wenn Du einen Betrieb mit fünf bis zehn Mitarbeiterin in Österreich führst, dann ist das einfach unrentabel", sagt Andreas W. Der gebürtige Steyrer (Oberösterreich) arbeitete zuletzt als Schlosser, erlitt vor rund 2,5 Jahren einen Bandscheibenvorfall, ist seither arbeitslos bzw. war davor im Krankenstand. 

Rund 850 Euro im Monat

Der 55-Jährige erhält 33,65 Euro Taggeld vom AMS, im Monat nach Abzug der Pfändungen laut eigenen Angaben zwischen 824 und 875 Euro. Die Schulden stammen aus Unterhaltszahlungen für die minderjährige Tochter. Den letzten AMS-Bonus hatte der 55-Jährige gar nicht erhalten, weil er wegen seines Rückens im Krankenstand war. Doch diesmal kamen die 450 Euro kurz vor Weihnachten genau zur richtigen Zeit - alles zum AMS-Bonus lesen Sie hier.

Am 3. Dezember 2020 dann die herbe Enttäuschung: Der AMS-Corona-Bonus war zwar schon geflossen, aber sofort gepfändet worden. "Ich sah es nur am Kontoauszug", so der Sankt Pöltner angefressen. Was ihn besonders ärgert: "Beim Coronabonus handelt es sich um eine Einmalzahlung, eine solche ist meines Wissens nicht pfändbar", so Andreas W.

Das sagt AMS dazu

Das AMS widerspricht dem St. Pöltner: "Laut ministeriellem Erlass, an den das Arbeitsmarktservice gebunden ist, ist das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe inklusive der Einmalzahlung bis zum Existenzminimum pfändbar. Dieses beträgt im Jahr 2020 € 966,- monatlich. Im Falle von Unterhaltsansprüchen gibt es allerdings eine Besonderheit, die in der Exekutionsordnung geregelt ist. In diesen Fällen verbleiben den zu Unterhalten verpflichteten Personen 75% des Existenzminimums - also € 724,50. Das AMS hat hier auch keinen Kulanzspielraum.", erklärt AMS-Sprecherin Martina Fischlmayr.

Aufgeben tut Andreas W. dennoch nicht: "Als Sozialhilfeempfänger bekommt man 917 Euro, nur dann bekommst Du nie wieder einen Job. Ich habe den Staplerschein, den Führerschein ab Jänner, ein Auto, bin gelernter Maschinenbauer, will unbedingt arbeiten. Nur schwer heben darf ich nicht, sonst bin ich fit."

Mehr zum Thema
;